Ausweitung des Jugendschutzgesetzes beschlossen

Keine E-Shishas und E-Zigaretten mehr an Jugendliche

Kinder und Jugendliche dürfen weder E-Zigaretten noch E-Shishas mehr kaufen noch darf sie ihnen ein Händler verkaufen. Zum 1. April 2016 ist eine Ergänzung das bestehende Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten.

Elektronische Zigaretten und Shishas sind bei vielen Kindern und Jugendlichen beliebt. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder fünfte Minderjährige zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine elektronische Shisha geraucht und jeder siebte eine elektronische Zigarette probiert. Dabei riskieren sie ihre Gesundheit, denn sie atmen beim Konsum von elektrischen Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung diesen giftigen Stoff ein. Aber auch der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, so die Bundeszentrale, da beim Verdampfen der verwendeten Flüssigkeiten karzinogene Stoffe entstünden.

Abgabe- und Konsumverbote werden ausgedehnt

Ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums elektronischer Zigaretten ist am 1. April 2016 in Kraft getreten. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren nach dem Jugendschutzgesetz werden auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Das Abgabeverbot von E-Zigaretten noch E-Shishas an Jugendliche soll auch für den Versandhandel gelten.

Als Begründung verweist die Regierung auf die Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin, das auch beim Konsum von elektrischen Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung eingeatmet werde. Aber auch der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, da beim Verdampfen der verwendeten Flüssigkeiten karzinogene Stoffe entstünden.

Dieses Gesetz sei ein wichtiger Baustein zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen, betonte Manuela Schwesig: „Wir wissen, dass nicht nur nikotinhaltige, sondern auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas der Gesundheit schaden. Das Verbot für Kinder und Jugendliche ist auch deshalb zwingend notwendig, weil hier die Einstiegsschwelle niedriger ist: Der Reiz auf normale Zigaretten umzusteigen steigt.“

Aromastoffe machen E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche attraktiv

„Auch wenn diese Produkte nach Schokolade oder Früchten schmecken und weniger schädlich sind als das Tabakrauchen: Sie sind weder cool noch harmlos“, so Manuela Schwesig. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft. Der dabei entstehende Nebel wird inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack.

Doch E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht harmlos. Die gesundheitlichen Risiken von Nikotin wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen sind seit längerem bekannt. Jetzt belegen Studien desBundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums gesundheitliche Risiken auch durch den Konsum von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

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