Jugendschutz aktiv

Internetportal zum Jugendschutzgesetz

Kinder und Jugendliche sind experimentierfreudig und testen ihre Grenzen aus. Die Internetseite „Jugendschutz aktiv“ hilft Erziehenden und Gewerbetreibenden beim Umgang mit dem Nachwuchs im Rahmen des Gesetzes.

Bei „Jugendschutz aktiv“ handelt es sich um ein Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit vielen Informationen unterstützt es Erziehende dabei, offen mit dem Nachwuchs über die Risiken von Medien, Alkohol und Tabakwaren zu sprechen. Auch für Gewerbetreibende hält die Internetseite Tipps für die Anwendung des Jugendschutzgesetzes bereit.

Was bedeutet Jugendschutz?

Kinder und Jugendliche benötigen im Interesse ihrer Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit von unserer Gesellschaft. Erwachsene müssen hierbei den Schutz vor negativen Einflüssen, die etwa von bestimmten Medien, Alkohol und Tabak ausgehen, gewährleisten. Das Jugendschutzgesetz leistet hier einen Beitrag, indem es konkrete Aktivitäten mit bestimmten Altersstufen verknüpft. Unter anderem regelt es die Freigabe von Tabak, Alkohol, Filmen, Computerspielen und den Zutritt zu Diskotheken. Somit hilft das Gesetz beim verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Informationen für Erziehende

Für Erziehende hält das Internetportal zahlreiche Informationen zu den vielen Aspekten und Inhalten des Jugendschutzgesetzes bereit. Über mehrere Zugänge können Sie dort ihre Kenntnisse ausbauen. Unter anderem haben Sie dort die Möglichkeit, mit dem „Jugendschutz-Rechner“ zu ermitteln, welche Dinge für Kinder und Jugendliche in welchem Alter zulässig sind.

Auch bietet das Portal praxisbezogene Antworten auf häufige Fragen aus dem Alltag. Die wichtigsten Punkte des Jugendschutzgesetzes werden genannt und anhand eines Selbsttests kann man sein Wissen über das Gesetz ermitteln. Auch finden Sie dort Definitionen von Begriffen, die Ihnen oft begegnen und die für Erziehende von großer Wichtigkeit sind.

Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter

Oft sind Kinder und Jugendliche nicht im Stande, risikoreiche Situationen als solche zu erkennen und entsprechend vorzugehen. Wer tätig ist im Einzelhandel, in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen, trägt daher eine spezielle Verantwortung.

Der sich auf der Internetseite befindende Film „Die Wette“ bietet Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter. Er beinhaltet praxisbezogene Tipps für die Abgabe von Gütern wie Alkoholerzeugnissen, Tabakwaren, Filmen und Computerspielen. Wichtig ist natürlich unter anderem die Frage nach dem Alter und gegebenenfalls das Verlangen eines Altersnachweises. Der Film stellt dar, auf welche Art solche und weitere Maßnahmen erfolgen sollten.

Weitere Informationen:
Jugendschutz aktiv

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