Wie die Altersfreigabe bei Medien funktioniert und welche Informationen sie uns tatsächlich liefert.

Altersfreigabe bei Medien

Welche Filme sind für mein Kind geeignet?

Ein Film, der ab zwölf Jahren freigegeben ist, ist nicht zwangsläufig für alle Zwölfjährigen empfehlenswert. Hier lesen Sie, wie die Altersfreigabe bei Medien funktioniert und welche Informationen sie uns tatsächlich liefert.

Die Einstufung der Altersfreigabe von Medien, also von Filmen, DVDs und sonstigen Medienträger (Videokassetten, Trailer, Werbefilme, Computerspiele) übernimmt in Deutschland die FSK. Die als GmbH geführte Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist eine Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO).
Rechtsgrundlage der Arbeit der FSK sind das Jugendschutzgesetz sowie ihre spezifischen Grundsätze. Die FSK finanziert ihre Arbeit durch Gebühren, die für jeden geprüften Medienträger erhoben werden.

Die Einstufung geschieht durch über 190 ehrenamtliche Prüfer, die von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft und der öffentlichen Hand für je drei Jahre ernannt werden. Die Prüfer dürfen nicht in Film- oder Videowirtschaft tätig sein, um eine Beeinflussung durch selbige zu vermeiden. Es wird darauf geachtet, dass sie aus unterschiedlichen Berufsfeldern und gesellschaftlichen Schichten stammen.

Die Altersfreigabe von Medien ist weder pädagogische Empfehlung noch ästhetische Bewertung. Filme und andere Medienträger, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“, dürfen nicht für die entsprechende Altersstufe freigegeben werden. (§ 14 Abs. 1 JuSchG)

Das bedeutet, die FSK legt Grenzen fest, innerhalb derer Eltern Entscheidungen treffen unter Berücksichtigung der individuellen kindlichen Konstitution und der jeweiligen Situation. So können manche Filme durchaus in Gemeinschaft angeschaut werden, während sich das Kind allein ängstigen würde.

Auch das Fernsehprogramm unterliegt einer Kontrolle

Um das Fernsehprogramm kümmert sich die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Je nach Einstufung gibt es bestimmte Einschränkungen in der Sendezeit. So darf beispielsweise ein Programm mit einer Freigabe ohne Altersbeschränkung zu jeder Tages- und Nachtzeit gezeigt werden, ein Programm mit einer Freigabe ab 16 Jahren erst ab 22:00 Uhr. Die Sender jedoch können Ausnahmeanträge stellen, die Schnittauflagen nach sich ziehen können.

Laut Jugendschutzgesetz ist es den Erwachsenen nicht erlaubt, Kindern und Jugendlichen völlig freien Zugriff auf nicht für sie zugelassene Medienträger zu gewährleisten. Hierbei wird übrigens nicht zwischen Erwachsenen und Eltern unterschieden. Bisher drohen Eltern bei Missachtung dieser Vorschriften kaum Strafen. Allerdings wollen gerade in jüngster Vergangenheit einige Politiker auch Eltern stärker in die Pflicht nehmen.

Was Harry Potter veränderte

Nachdem der Kinofilm Harry Potter und die Kammer des Schreckens im Jahre 2002 nicht ab 6 Jahren sondern erst ab 12 Jahren freigegeben wurde, entbrannte in der Folge eine Diskussion um die deutsche Freigabepraxis. Diese führte schließlich dazu, dass man die Einstufungen „ab 6 Jahren“ und „ab 12 Jahren“ durch eine neue Freigabevariante erweiterte. Seither dürfen auch Kinder ab 6 Jahren Filme mit der Altersfreigabe ab 12 Jahren im Kino ansehen, wenn sie ein Erziehungsberechtigter begleitet.

Was zeichnet kindgerechte Filme aus?

Eltern mögen nicht immer nachvollziehen können, was ihre Kinder an Fersehsendungen oder Filmen gefällt. Hauptsache ist, sie sind kinder- bzw. altersgerecht. Sind bestimmte Beiträge für Kinder ungeeignet, sollten Eltern diese konsequent verbieten. Es empfiehlt sich, den Kindern in Ruhe zu erklären, warum sie bestimmte Sendungen nicht sehen dürfen. Eine gemeinsame Vorabauswahl des Fernsehprogrammes ist sinnvoll.

Film- und Fernsehgeschichten sind kindgerecht, wenn sie die kindlichen Bedürfnisse nach Spaß und Kreativität erfüllen. Das können Geschichten aus der Sicht von Kindern sein, die deren Probleme und dazugehörige Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Kindgerechte Formate sind für Kinder nachvollziehbar. Erwachsene sollten darauf achten, dass die Handlung ausgewogen ist, d.h. dass sich spannende Momente mit entspannten abwechseln.

Experten schätzen vor allem realistisch dargestellte Gewalt als Angst auslösend bzw. verunsichernd ein. Beispielsweise werden die Nachrichten immer wieder in ihrer Wirkung auf Kinder unterschätzt. In Kindernachrichten sind die aktuellen Meldungen so aufgearbeitet, dass Kinder nicht vor Bildern von Katastrophen ängstigen müssen. Nachmittags oder im Vorabendprogramm laufen im Privatfernsehen Reality- und Castingshows, in denen Menschen häufig abgewertet und bloßgestellt werden. Auch das kann Kinder verunsichern.

Wie kann man sich informieren, ob ein Film tatsächlich kindgerecht ist?

Da die Altersfreigaben von Medien nur Eckpfeiler darstellen, entbinden sie die Eltern nicht von der Verantwortung, sich selbst ein Bild davon zu machen, was ihr Kind anschauen möchte. Im Rahmen der Kampagne SCHAU HIN! des Familienministeriums weist die Programmzeitschrift TV Spielfilm auf kindgerechte Sendungen hin. Das Programm aller Fernsehsender bewerten Pädagogen fortlaufend auf www.flimmo.de auf ihre Eignung für Kinder hin. Auch auf der SCHAU HIN! Website unter der Rubrik Medienarten: TV & Kino erhalten Eltern Empfehlungen für kindgerechtes Fernsehprogramm und Kinofilme.

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