Alleinerziehende Eltern

Die Kindererziehung getrennt lebender Eltern

Getrennt lebende Eltern stehen mit der Erziehung ihres Kindes vor einer großen Herausforderung. Gemeinsam müssen sie lernen, sich auf einer sachlichen Ebene neu zu arrangieren, um die Eltern-Kind-Beziehung fortzuführen.

Tendenziell wächst die Zahl der geschiedenen Ehen oder Partnerschaften, aus denen ein Kind hervorgegangen ist. Das Kind bleibt bei einem der beiden Elternteile und sieht den anderen nicht mehr täglich, womit es ganz unterschiedlich umzugehen lernt.

Hat sich die Situation nach der Trennungsphase allmählich entspannt, ist eine reibungslos funktionierende Beziehung zwischen den getrennt lebenden Eltern im Sinne des Kindes natürlich sehr wünschenswert. Denn ist die Atmosphäre weniger aufgeheizt, lassen sich Vereinbarungen viel leichter treffen und das Kind hat die Möglichkeit eines unbeschwerten Kontakts zu beiden Elternteilen.

Die Schaffung einer Arbeitsbeziehung

Idealerweise sollten die getrennt lebenden Eltern versuchen eine Arbeitsbeziehung aufzubauen, was wohl erst nach einem gewissen zeitlichen Abstand möglich und auch ohnedies alles andere als leicht ist. Vor dem Hintergrund der weiterhin gemeinsamen Elternfunktion sollte man aber seinen Ex-Partner als gleichwertigen „Kollegen“ sehen, rät Dr. Martin R. Textor, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München.

Denn immer wieder neu entfachte Konflikte oder Schuldzuweisungen, die überhaupt nicht zur Lösung tatsächlicher Probleme beitragen und welche das Kind schlimmmstenfalls auch noch ständig miterleben muss, sind angesichts der gesamten neuen Familiensituation äußerst kontraproduktiv.

Speziell in scheinbar konträren Gesichtspunkten oder Streitfragen kann es, nach Meinung Textors, sogar hilfreich sein, das Kind zu bitten, seine Wünsche und Erwartungen einzubringen, natürlich je nachdem, ob es vom Alter her schon dazu fähig ist. Denn dadurch soll der Kernpunkt in Erinnerung gerufen werden: eine kindgerechte und vernünftige Einigung.

Sind die Spannungen zwischen den getrennt lebenden Eltern bei Zusammenkünften jedoch beinahe unerträglich, ist es sicher sinnvoll sich mit einer dritten, vermittelnden Person an einem neutralen Ort zu treffen. Unbedingt sollte man jedoch vermeiden, ernsthafte und laute Auseinandersetzungen im Beisein des Kindes auszutragen!

Familienrechtlich hat ein Kind ganz klar das Recht auf beide Eltern, weshalb nach deren Trennung bei alleiniger Sorge eines Elternteils dem anderen ein umfassendes Umgangsrecht eingeräumt wird.
Insgesamt ist es sehr schwierig, dem Ex-Partner dieses Umgangsrecht zu verweigern, denn die Gesetzeslage wird zumeist auf eine Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen Kind und beiden leiblichen Eltern zielen, und sei es notfalls auch unter Aufsicht des Jugendamts.

Wenn sich getrennt lebende Eltern treffen

Grundsätzlich sollten getrennt lebende Eltern in Fragen der Erziehung und für die Ausübung ihrer elterlichen Pflichten sachlich und kollegial miteinander kooperieren und sich um ein gesundes Diskussionsklima bemühen. Bei Zusammenkünften ist es stets wichtig, respektvoll miteinander umzugehen und eine emotionale Distanz einzuhalten. Derjenige, der jemanden besucht, muss sich auch wie ein Gast benehmen!

Die Gesprächsgegenstände sollten vornehmlich auf das Kind bezogen sein, das eigene Privatleben hingegen möglichst ausgeklammert bleiben. Nützlich ist es sicherlich, bereits im Vorfeld des Treffens telefonische Absprachen zu treffen oder Fragen zu notieren, die man dann gemeinsam abarbeitet, wobei es sich anbietet, mit leichteren Themen zu beginnen, um sich im Zeitablauf nicht zu verstricken. Insgesamt sollte man die Gesprächsdauer jedoch nicht zu sehr ausdehnen und ein Ausufern vermeiden.

Der eine und der andere Elternteil

Bedenklich ist es, wenn man seinem Kind gegenüber den getrennt lebenden Elternteil, in dessen Abwesenheit, permanent schlechtmacht und sich dabei selbst als guten Part hinstellt. Durch dieses Ungleichgewicht wird das Kind, ohne es selbst zu wollen, zur Parteinahme gedrängt, sodass es selbst kein unbelastetes Verhältnis zu seinen beiden Elternteilen herstellen kann. Reden Sie deshalb mit ihrem Kind zwar immer offen, doch möglichst objektiv über ihre Trennungsgründe.

Zur Vermeidung von Diskrepanzen und vor allem im Interesse des heranwachsenden Kindes ist es immer nötig, dass die Erziehungsstile beider Elternteile möglichst miteinander übereinstimmen. Bei seiner eigenen Erziehungsleistung sollte man jedoch möglichst nicht die Anerkennung oder Unterstützung vom früheren Partner einfordern, da sonst möglicherweise die sachliche gemeinsame Basis wieder gefährdet wird.

Bestehen etwa in Fragen des Unterhalts Unstimmigkeiten, sollte man den früheren Partner nicht mit erschwerten Besuchskontakten bestrafen, da in diesem Fall auch das Kind, und zwar in doppelter Hinsicht, zum Leidtragenden wird. Für die Entwicklung eines Kindes getrennt lebender Eltern ist es prinzipiell wünschenswert, dass man den regelmäßigen Kontakt zum anderen Elternteil fördert, auch wenn man etwa einen negativen Einfluss befürchtet.

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