Staatliche Leistungen für Alleinerziehende

Kinderarmut in Einelternfamilien

Laut Sozialbericht der EU-Kommission wächst jedes fünfte Kind in der EU in Armut auf. Auch in Deutschland ist die Zahl der als arm geltenden Kinder erschreckend hoch. Oft betroffen sind Kinder alleinerziehender Mütter und Väter.

Den Kampf gegen Kinderarmut hat Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte erklärt. Mit dem eingeführten Elterngeld, dem Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren sowie einer geplanten Reform des Kinderzuschlags will sie diesen Kampf gewinnen.

Dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) reicht dies nicht aus. Es fordert ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sowie einen eigenständigen Kinderarmuts-Bericht der Bundesregierung. Gleichzeitig soll diese ein Maßnahmenpaket zur wirkungsvollen Reduzierung von Kinderarmut festlegen.

Geschätzte 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben auf oder unter dem Sozialhilfeniveau von 207 Euro pro Monat. Laut Kinderreport 2007 des Deutschen Kinderhilfswerks gelten 14 Prozent aller Kinder als arm. Neben Kindern aus Großfamilien gilt der Nachwuchs Alleinerziehender als besonders betroffen. Denn Mütter und Väter, die allein die Erziehung ihrer Kinder übernehmen, trifft ein überdurchschnittlich hohes Risiko zur Einkommensarmut.

Familie vor Ehe

Die Formen des Familiendaseins haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Familie ist nicht mehr nur im traditionellen Sinne Ehepaar mit Kindern, sondern jede Form des Zusammenlebens von Erwachsenen und Kindern. Laut neuester Erhebungen des Statistischen Bundesamtes steigt die Zahl alternativer Familienformen, sprich Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit Kindern, stetig an.

Trotzdem habe noch immer die Institution Ehe beim staatlichen Schutz Priorität und nicht etwa die Familie in ihren unterschiedlich ausgeprägten Lebensformen, wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) kritisch anmerkt.

Der VAMV setzt sich daher unter anderem für die Abschaffung aller Vergünstigungen, die aus dem Status Ehe resultieren, ein. Für erstrebenswerter erachtet der Verband den Ausgleich erziehungs- bzw. pflegebedingter Lasten und Einschränkungen durch Staat und Gesellschaft.

Fraglich ist jedoch, ob durch eine derartige Degradierung der Ehe, statt einer Gleichbehandlung nicht eine bloße Verschiebung der Benachteiligung zu Lasten der Verheirateten erreicht wird.

Alleinerziehende als Risikogruppe

Von den 2006 in Deutschland lebenden 8,8 Millionen Familien machten Alleinerziehende laut Statistischem Bundesamt einen Anteil von 18,5 Prozent aus. Nur etwa zehn Prozent von ihnen sind alleinerziehende Väter. Viele der Einelternfamilien beziehen Hartz-IV-Leistungen.

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass für Alleinerziehende der Weg aus dem ALG-II-Bezug in den Arbeitsmarkt länger dauert und in erster Linie vom Alter der zu betreuenden Kinder abhängig ist. Je jünger die Kinder sind, desto mehr wird die Erwerbstätigkeit eingeschränkt.

Prävention zur Kinderarmut

Zur Vermeidung von Kinderarmut würde jedoch vor allem die Erwerbstätigkeit der alleinerziehenden Mütter und Väter beitragen. Je eher sie wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, desto mehr profitierten sie und ihre Kinder. Hier zeigt sich jedoch eines der Hauptprobleme von Alleinerziehenden: die Vereinbarung von Beruf und Kindererziehung.

Mehr Betreuungsmöglichkeiten

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes schränken Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren ihre Erwerbstätigkeit am meisten ein. Um in das Berufsleben zurückkehren zu können, sind Alleinerziehende in erhöhtem Maße auf gute Betreuungsmöglichkeiten angewiesen. Diese sollten nicht nur zeitlich flexibel verfügbar und qualitativ gut, sondern auch bezahlbar sein.

Zur Abschaffung dieser Problematik soll das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) beitragen, das einen Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten von Kindern unter drei Jahren vorsieht. Trotz des Gesetzes mangelt es jedoch noch an konkreten Betreuungsangeboten, die auch denjenigen Eltern gerecht werden, deren Arbeitszeiten auf den Abend, die Nacht oder das Wochenende fallen.

Erwerbsmöglichkeiten

Auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sehen sich Alleinerziehende oft mit negativen Reaktionen konfrontiert, wenn es um ihren Familienstatus geht. Aus Angst vor rechtlichen Problemen und mangelnder Verfügbarkeit, stehen Alleinerziehende bei vielen Arbeitgebern nicht besonders hoch in der Gunst.

Daher rät der VAMV unter anderem zu einem Ausbau und zur Weiterentwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und den Chancen für den Wiedereinstieg in den Beruf, die Alleinerziehenden gerecht werden. Erwerbsmöglichkeiten sollen dabei allen gleichermaßen zur Verfügung stehen, wobei es Sache des Staates sei, familienbedingte Nachteile auszugleichen.

Reform des Kinderzuschlags

Ein weiteres Mittel zur Prävention von Kinderarmut stellt der Kinderzuschlag dar. Einkommensschwache Eltern, die zwar den eigenen, nicht aber den Lebensunterhalt ihres Kindes decken können, müssen nicht allein der Kinder wegen ALG II beziehen, sondern können stattdessen auf den Kinderzuschlag zurückgreifen.

Mit der geplanten Reform ist eine Ausweitung des Berechtigtenkreises des Kinderzuschlags vorgesehen, um noch mehr Kinder vor Armut zu bewahren. Da der Kinderzuschlag eine einkommensabhängige Leistung ist, profitieren Eltern ohne Erwerbstätigkeit jedoch nicht von ihm.

Erhöhung des Kindergeldes

Eine weitere wichtige Maßnahme im Kampf gegen Kinderarmut sehen viele in der Erhöhung des Kindergeldes. Das DKHW legt dabei einen Ausbau des Kindergeldes zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung nahe. Zu bedenken sei dabei, dass der realitätsnahe Bedarf eines Kindes nicht vom Bedarf eines Erwachsenen abgeleitet werden könne, sondern viel mehr durch ein eigenes Verfahren ermittelt werden müsse.

Da aber ein solches Verfahren noch nicht etabliert ist, empfiehlt das Deutsche Kinderhilfswerk als mittelfristige Lösung die Erhöhung des ALG-II- und Sozialgeld-Eckregelsatzes um 20 Prozent, da die Höhe des derzeitigen Regelsatzes ein kindgerechtes Existenzminimum nicht sichert.

Für eine Erhöhung des Kindergeldes spricht sich auch der VAMV aus. Als weitere Maßnahme zur Existenzsicherung von Kindern, wird seinerseits geraten, das Alter der Anspruchsberechtigten auf Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre auszuweiten. Eine durchaus berechtigte Forderung, bedenkt man, dass Kindern nach dem Unterhaltsgesetz mindestens bis zur Volljährigkeit ein Unterhaltsanspruch zusteht.

Mehr Steuergerechtigkeit

Ein weiteres Problem Alleinerziehender ist die Benachteiligung im geltenden Steuerrecht. Mehr Gerechtigkeit könne laut VAMV durch eine Besteuerung nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung erreicht werden. Steuerliche Entlastungen, die über die Steuerfreiheit des Existenzminimums hinausgehen, sollten nur noch denjenigen zustehen, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige versorgen. Begünstigungen von Ehegatten hingegen empfiehlt der VAMV abzuschaffen.

Bleibt zu hoffen, dass die Familienpolitik in Zukunft mehr auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die sich daraus ergebenden Probleme eingehen wird.

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