Die Grundlage für die Mutterschutzregelungen mit allen Informationen rund um das Thema bietet das Mutterschutzgesetz.

Schwanger am Arbeitsplatz

Mutterschutz in Deutschland: Das sind die wichtigsten Regelungen

Der Mutterschutz wird in Deutschland großgeschrieben. Somit dürfen Arbeitgeber schwangere Frauen nur in begrenztem Rahmen beschäftigen. Sechs Wochen vor der Entbindung müssen werdende Mütter nicht arbeiten, acht Wochen danach dürfen sie es nicht. Allerdings bezieht sich dies nicht auf Frauen, die einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Was sagt das Mutterschutzgesetz?

Die Grundlage für die Mutterschutzregelungen mit allen Informationen rund um das Thema bietet das Mutterschutzgesetz. Dieses wurde 2018 einigen Änderungen unterzogen, um klarere Verhältnisse für Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zu schaffen. Für die werdende Mutter besteht keine Mitteilungspflicht. Allerdings muss der Arbeitgeber umgehend die Behörden informieren, sobald er von der Schwangerschaft erfährt. Dabei greift das Gesetz für alle Mitarbeiterinnen, unabhängig von ihrem Status. Somit spielt es keine weitere Rolle, ob die werdende Mutter in Voll- oder Teilzeit arbeitet oder sich noch in der Ausbildung befindet.

Schwangere haben am Arbeitsplatz besondere Rechte

Sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin informiert ist, muss er spezielle Vorkehrungen am Arbeitsplatz treffen. Schwangere dürfen keine riskanten Tätigkeiten ausführen und müssen geschont werden.

  • Werdende Mütter dürfen keiner Lärmbelastung ausgesetzt werden.
  • Schwangere sollten giftige Substanzen und schwere körperliche Arbeit vermeiden.
  • Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat soll die
    werdende Mutter am Arbeitsplatz nicht mehr ständig stehen müssen.
  • Stillende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen.

Kündigungsschutz für werdende Mütter

Arbeitgeber dürfen werdenden Müttern nicht kündigen. Dies ist nur in bestimmten gravierenden Fällen zulässig – beispielsweise, wenn der Betrieb geschlossen wird oder die werdende Mutter sich strafbar gemacht hat. Auch dann muss eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde eingeholt werden. Selbst dann, wenn die Schwangerschaft durch die Mitarbeiterin noch nicht mitgeteilt wurde, greift der Kündigungsschutz. Möchte die werdende Mutter ihre Stelle jedoch selbst aufgeben, gelten die gewöhnlichen Kündigungsregeln. Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, endet dieses trotz Schwangerschaft zum vereinbarten Datum.

Was ist die Schutzfrist?

Als Schutzfrist bezeichnet man die acht Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum darf die Mutter selbst dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dies ausdrücklich möchte. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie der Geburt eines Kindes mit einer Behinderung beträgt die Schutzfrist sogar zwölf Wochen.

Wie sieht die finanzielle Absicherung für schwangere Frauen und neue Mütter aus?

Wenn eine Frau aufgrund bestimmter Risiken während der Schwangerschaft nicht weiterarbeiten kann, wird ihr ihr Gehalt dennoch weiterhin ausbezahlt. Dabei gilt der Mutterschutzlohn als normaler Lohn, von dem Steuern und Sozialabgaben wie gewöhnlich abgeführt werden müssen. In den sechs Wochen vor und den acht Wochen nach der Geburt erhalten neue Mütter Mutterschaftsgeld ebenso wie einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Die ausbezahlte Summe entspricht dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. Allerdings müssen neue Mütter einen Antrag bei der Krankenkasse und bei ihrem Arbeitgeber stellen, um diese Zahlung in Anspruch nehmen zu können.

Darüber hinaus erleiden werdende Mütter keine finanziellen Verluste durch Arbeitspausen, die beispielsweise durch eine ärztliche Untersuchung entstehen. Die Pausen muss der Arbeitgeber bezahlen. Wer nach Verstreichen der acht Wochen Schutzfrist nicht wieder ins Arbeitsleben eintreten möchte, kann in Elternzeit gehen. Neue Eltern bekommen 300 bis maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat, wobei die Elternzeit 12 Monate lang dauert. Wer in Teilzeit arbeiten möchte, profitiert vom Elterngeld Plus. Dabei handelt es sich um dieselbe Summe wie beim gewöhnlichen Elterngeld, allerdings wird sie über einen Zeitraum von 36 Monaten ausbezahlt.

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