Kinder im Lebenslauf angeben - ja oder nein?

Bewerbung

Kinder im Lebenslauf erwähnen – ja oder nein?

Ob Wiedereinstieg nach der Babypause oder neue berufliche Ausrichtung – die Jobsuche stellt Eltern vor gewisse Herausforderungen. Ein Thema ist die viel diskutierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Es gilt, Kinder und Karriere unter einen Hut zu bringen.

Sind flexible Arbeitszeiten möglich, wie kann der Alltag als Familie geregelt werden, kann eine zuverlässige Kinderbetreuung organisiert werden oder bietet der potenzielle Arbeitgeber sogar die Möglichkeit an, vom Home Office aus zu arbeiten? Dis sind nur einige der Fragen, die geklärt werden müssen, wenn du nach der Kinderpause wieder in den Beruf einsteigen möchtest. Die Antworten darauf können mitunter ausschlaggebend dafür sein, sich für oder gegen einen Arbeitgeber zu entscheiden.

Damit es aber überhaupt erst dazu kommen kann, sich für oder gegen eine neue Stelle zu entscheiden, gilt es, sich zu bewerben. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen ist für viele Menschen eine Herausforderung, aber zum Glück gibt es verschiedene Plattformen im Internet, die für den Lebenslauf Vorlagen liefern und Tipps für ein gelungenes Motivations- bzw. Bewerbungsschreiben oder ein selbstbewusstes Auftreten beim Vorstellungsgespräch geben.

Kinder im Lebenslauf angeben – ja oder nein?

Gerade Bewerber, die Kinder im betreuungspflichtigen Alter haben, stehen häufig vor der Frage, ob sie diese im Lebenslauf angeben sollen oder nicht. Rein rechtlich gesehen ist diese Angabe ebenso wenig verpflichtend wie die Nennung des Familienstands. Ob du alleinstehend, verheiratet oder geschieden bist hat mit deinen Erfahrungen und deiner Ausbildung genauso wenig zu tun wie der Umstand, ob du Kinder hast oder nicht. Es handelt sich dabei ganz klar um private Angaben, die mit der Befähigung für eine bestimmte Stelle nichts zu tun haben und daher für den potenziellen Arbeitgeber nicht von Interesse sind bzw. sein sollten.

Persönliche Angabe im Lebenslauf: Die Vor- und Nachteile

Kein Personalverantwortlicher würde es je zugeben, doch nicht wenige Arbeitgeber haben Vorurteile gegenüber Bewerbern – oder um es zu präzisieren: Bewerberinnen – mit (kleinen) Kindern. Vor allem bei Alleinerziehenden kann die Angabe der Kinder im Lebenslauf ein Hindernis bei der Jobsuche darstellen. Und auch Eltern jüngerer Kinder könnten aus Sicht von Personalern weniger flexibel sein. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe: Sie könnten ausfallen, wenn ein Kind krank wird. Zudem können sie aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen oft nicht viele Überstunden machen.

Selbstverständlich handelt es sich bei all diesen Annahmen um subjektive Interpretationen. In einer idealen Welt sollten sie keine Rolle spielen, aber die Realität sieht anders aus. Daher ist es auch absolut nachvollziehbar, wenn sich Bewerber dazu entscheiden, die Kinder nicht anzugeben. Andererseits kann es genauso negativ ausgelegt werden, wenn der Nachwuchs nicht erwähnt wird.

Das heißt: Im Endeffekt ist es ganz deine Entscheidung, ob du Angaben zu deinem Familienstand machen und deine Kinder im Lebenslauf angeben möchtest oder nicht.

Nennung der Kinder in den Bewerbungsunterlagen: Wo gehören Angaben zu Kindern hin

Wenn du dich dafür entscheidest, deinen Nachwuchs anzugeben, dann gehören die Informationen dazu in den Lebenslauf (und nicht in das Bewerbungsschreiben), und zwar in den Bereich mit den persönlichen Daten. Dort erwähnst du deinen Namen, deine Adresse sowie deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nach Geburtsdatum und -ort kannst du deinen Familienstand nennen und angeben, dass du Kinder hast.

In diesem Fall solltest du auch ihr jeweiliges Alter nennen, denn es macht einen Unterschied, ob sie im Kindergarten- oder Teenager-Alter sind. Es besteht aus Sicht von Personalverantwortlichen ein größeres Risiko, dass du jüngeren Kindern im Job zeitweise ausfällst oder häufiger frei nehmen als mit Teenagern. Das ist realistisch betrachtet einfach der Fall.

Wenn du zum Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, kannst du alle offenen Fragen, die sich aus deinem Familienstand ergeben, individuell klären und den potenziellen neuen Arbeitgeber davon überzeugen, dass dein Nachwuchs sich nicht negativ auf deine Arbeitsfähigkeit auswirken wird.

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