Cyber-Mobbing Welches Gesetz schützt die Opfer? Annika Senger Während Mobbing vor dem virtuellen Zeitalter „nur“ in der Schule oder am Arbeitsplatz betrieben wurde, verlagern die Täter ihre Attacken heutzutage häufig ins Internet. Wie können Opfer rechtlich gegen Diffamierungen vorgehen? Im September 2009 geriet erneut ein Fall von Cyber-Mobbing mit dramatischem Ausgang in die Schlagzeilen: Die britische Zeitung „The Times“ berichtete vom Selbstmord der 15-jährigen Holly Grogan. Das Mädchen war nahe der Stadt Gloucester von einer Brücke gesprungen, weil es sich in Online-Netzwerken wie Facebook und MySpace von Mitschülern gemobbt fühlte. Hollys Geschichte ist ein Extrembeispiel. Allerdings hinterlassen öffentliche Beleidigungen im Internet auch ohne Wahl des Freitodes bei den Geschädigten gravierende Spuren. Online-Communities sind für jeden Benutzer rund um die Uhr auf der ganzen Welt zugänglich. Landet ein Name erst einmal negativ behaftet in den Suchmaschinen, ist es schwer, den kompromittierenden Eintrag zu löschen. Folge der öffentlichen Bloßstellung: Unsicherheit, psychischer Stress, Angst vor sozialer und beruflicher Benachteiligung, etc. Kinder und Jugendliche, die sich noch nicht zu wehren wissen, treffen Schikanen aus dem Netz besonders hart. Rechtliche Grauzone Auf rechtlicher Ebene stellt Cyber-Mobbing noch immer eine Grauzone dar, was ein besonders verheerender Fall aus den USA verdeutlicht: Die 13-jährige Megan Meier wurde im Oktober 2006 von einer ehemaligen Freundin und deren Mutter unter falscher Identität auf MySpace in den Selbstmord getrieben. Die Täter sind bis heute ungestraft. Zur Verschärfung der Gesetze liegt dem US-Kongress seit April 2009 der „Megan Meier Cyberbullying Prevention Act“ vor. Ein konkretes Gesetz gegen Cyber-Mobbing wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Haftstrafen möglich In Deutschland können Cyber-Mobber zur Rechenschaft gezogen werden, sofern ihre Identität bekannt ist. Auch hierzulande greift noch kein konkretes, auf Boshaftigkeiten im Internet zugeschnittenes Gesetz, doch jede gezielt eingesetzte Online-Demütigung verletzt bereits Art.1 Abs.1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Des Weiteren ist es möglich, strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen. Die Strafbestände der §§ 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) StGB machen Cyber-Mobbing zu einem Delikt, das bei Erwachsenen mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Kooperation zwischen Internetservice und dem VSE in NRW HalloBabysitter.de unterstützt das Netzwerk Pflegefamilien
Medienkompetenz Ein Tablet für das Kind? – Frühe Gewöhnung an Technologie oder Ablenkung von der Realität?