Mehr Zeit für den Familienzuwachs und mehr Zeit für den Beruf – das soll die Elterngeldreform Eltern bringen, die nach dem 1. September 2021 Eltern werden

Elterngeld

Das bedeutet die Elterngeldreform 2021 für Familien

Für all jene, die jetzt Eltern werden, könnte es gelten: das neue Elterngeld 2021. Um genau zu sein wählte der Bundesrat den 1. September 2021 als Stichtag. Die Eltern der Babys, die danach das Licht der Welt erblicken, fallen unter die Regelungen des neuen Elterngeldes.

Beschlossen hat der Bundesrat diese Regelung Mitte Februar. Was im Detail dahinter steckt, hat die Redaktion von Elterngeld.de recherchiert und erklärt. Die wichtigsten Details aus der neuen Regelung sind Thema im folgenden Beitrag.

Eltern sollen finanziell entlastet werden – und zwar durch diese Stellschrauben

Junge Menschen sollen sich nicht entscheiden müssen, ob sie nach langer Ausbildungszeit einen tollen Job ausüben oder eine Familie gründen. Das war der inhaltliche Ansatz von Familienministerin Franziska Giffey. Vor diesem Hintergrund schnürte der Bundesrat ein Paket an finanziellen Erleichterungen für Eltern, für finanzielle Entlastung einerseits und um durch Teilzeitarbeitsmöglichkeiten den Weg in den Job zu erleichtern.

Zusammenfassend publizierte die Bundesfamilienministerin die Gesetzesänderung mit diesen Worten:

„Mit der Reform passen wir es [das Elterngeld] noch genauer an die Bedürfnisse der Eltern an und machen es ihnen leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Wir unterstützen sie darin, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen, wenn sie das wollen. Und wir machen ihnen das Leben ein Stück einfacher – durch bessere Regelungen und weniger Bürokratie.“

Quelle: bmfsfj.de

Was im Einzelnen dahinter steckt, zeigt ein Blick auf die Details:

  • Monate auszuklammern, ist nun wieder möglich. Das bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes bewusst verschoben werden kann. Das ist immer dann hilfreich, wenn in den 12 Monaten vor der Geburt etwas „Unvorhergesehenes“ passiert ist – beispielsweise ein Beschäftigungsverbot oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung. Auch andere Monate, in denen das Einkommen geringer ausfiel, können nun ausgeklammert und mit finanziell guten Monaten „aufgefüllt“ werden. Das erhöht das Elterngeld. Auch selbstständige Eltern haben künftig mehr Optionen, den Bemessungszeitraum festzulegen.
Mehr Stunden in Teilzeit zu arbeiten, ist künftig möglich. Vor allem diejenigen, die sich jetzt bereits mit einer Homeoffice-Lösung arrangiert haben, könnten diese auch als Eltern weiterführen.
Mehr Stunden in Teilzeit zu arbeiten, ist künftig möglich. Vor allem diejenigen, die sich jetzt bereits mit einer Homeoffice-Lösung arrangiert haben, könnten diese auch als Eltern weiterführen.
  • 32 Stunden Wochenarbeitszeit sind in Teilzeit möglich. Das bedeutet in Summe zwei Stunden mehr als die bisher geltenden 30 Stunden. Mit dieser Neuregelung könnte eine 4-Tage-Woche umgesetzt werden. Für frischgebackene Eltern könnten Homeoffice-Lösungen, die mittlerweile immer häufiger angeboten werden, die Grundlage dieser Teilzeitlösung sein. Ein Nachweis über die geleisteten Arbeitszeitstunden kann künftig zwar angefordert werden. Eltern müssen diese Aufstellung jedoch nicht per se mit abgeben.
  • Auch die Arbeitszeit im Partnerschaftsbonus erhöht sich. Noch ist es erlaubt 25 bis 30 Stunden zu arbeiten und den Partnerschaftsbonus zu erhalten. Künftig soll die Range sich auf 24 bis 32 Stunden erweitern. Maximal vier Monate sowie zwei Monate in Folge sind möglich und künftig erlaubt. Klappt das Arrangieren der Wochenarbeitszeit nicht, so dass die Regelung nicht greifen kann, muss der Bonus nur für den jeweiligen Monat, nicht aber für die ganze Zeit des Bezugs zurückbezahlt werden.

Neben diesen Veränderungen hält die Elterngeldreform noch einige Details parat, die aus der aktuellen Situation heraus so initiiert wurden: Der Elterngeldbezug verändert sich für Eltern in Teilzeit nicht – auch wenn sich durch Kranken- oder Kurzarbeitergeld die Bemessungsgrundlage ändert. Die Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus – wenn beispielsweise durch die Corona-Pandemie die parallele Teilzeittätigkeit nicht umgesetzt werden kann – wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Eltern von Frühchen erhalten Extra-Elterngeld-Monate

Verbessern wird sich durch die Elterngeldreform die Situation von Eltern von Frühchen. Bis dato hat die zu frühe Geburt eines Kindes sowohl den Bezug des Elterngelds als auch die Elternzeit gehörig auf den Kopf gestellt. Nun wurde bei Berechnung der Zeit, in der Basiselterngeld bezahlt wird, nachjustiert. Kommt ein Baby sechs Woche zu früh zur Welt, bekommen die Eltern 13 Monate Basiselterngeld. Bei acht Wochen zu früh sind es 14 Monate Basiselterngeld, bei 12 Wochen zu früh sind es 15 Monate Basiselterngeld und bei 16 Monaten zu früh sind es 16 Monate Basiselterngeld. Um den Anspruch dokumentieren zu können, wird der errechnete Geburtstermin und der tatsächliche Geburtstermin von einem Arzt oder einer Hebamme attestiert.

Eltern von Frühchen haben künftig Anspruch auf mehr Basiselterngeldmonate. Diese Regelung entlastet finanziell und schenkt Zeit, den der Nachwuchs mit erschwerten Startbedingungen ganz besonders braucht.

Nachdem schon die Sorge um das zu früh geborene Baby die Eltern schwer belasten wird, werden den Eltern durch die Neuregelung einige finanzielle Sorgen genommen. Auch bezüglich der Mutterschutzfrist gilt: Statt acht Wochen Mutterschutzfrist beträgt der Schonzeitraum nach der Geburt 12 Wochen. Konnte die Schutzfrist vor der Geburt nicht eingehalten werden, weil das Baby zu früh auf die Welt kam, können die sechs Wochen, die vor der Geburt als Schutzfrist verhängt werden, zu den 12 Wochen nach der Schutzfrist addiert werden. Der Unterschied bestehe nun ab September darin, dass Extra-Elterngeld-Monate verhindern können, dass bezuglose Monate entstehen.

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