Das bringt das Jahr 2016 für Familien

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Seit Januar 2016 gibt es Neuerungen in Sachen Kindergeld. Zum einen werden für jedes Kind zwei Euro mehr ausgezahlt, zum anderen müssen die Eltern dem Antrag die Steuer-Identifikationsnummer beifügen. Außerdem wurden Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag erhöht.

Eltern bekommen seit Januar 2016 für das erste und zweite Kind 190 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro monatlich überwiesen. Die letzte Kindergelderhöhung gab es im März 2015. Damals wurde das Kindergeld rückwirkend für das ganze Jahr um vier Euro pro Kind und Monat erhöht.

Jedes Kind bekommt Kindergeld

Jedem Kind steht Kindergeld zu und wird den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten ausgezahlt. Für Kinder, die nicht bei den Eltern aufwachsen, erhalten die Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern das Kindergeld. Kinder, die studieren oder sich in einer Ausbildung befinden, können einen sogenannten Antrag auf Abzweigung stellen. Dann wird das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind gezahlt.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird vom Geburtsmonat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Absolviert der Nachwuchs danach eine Berufsausbildung oder studiert, wird es maximal bis zu seinem 25. Lebensjahr weiter gezahlt. Das gilt auch, wenn das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr einlegt oder arbeitssuchend gemeldet ist – dann wird das Kindergeld allerdings nur bis zum 21. Lebensjahr überwiesen. 

Kindergeld bei der Familienkasse beantragen

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt, die in den meisten Bundesländern der Agentur für Arbeit angegliedert ist. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld über ihren Arbeitgeber. Zur Antragstellung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Kindergeldantrag mitzubringen. 

Neu: Steuer-IdNr fürs Kindergeld notwendig

Seit 1. Januar 2016 muss dem Kindergeldantrag die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) der Mutter oder des Vaters und die des Kindes beigefügt werden. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben – weil sie es ja auch nicht mussten – müssen das im Laufe des Jahres nachholen und werden von der Familienkasse diesbezüglich kontaktiert. Dann müssen sie der Behörde ihre eigene, sowie die Steuer-IdNr ihrer Kinder schriftlich mitteilen.

Steuer-IdNr wird jedem Neugeborenen zugeschickt

Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes muss nicht extra beantragt werden; sie wird den Eltern automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt. Falls dieses Schreiben nicht mehr zu finden ist, kann man mittels eines Formulars im Internetportal des Bundeszentralamts um eine erneute Zusendung der Nummer bitten. Diese wird den Eltern dann wieder schriftlich mitgeteilt – telefonisch oder per E-Mail geht das nicht. Die Steuer-IdNr der Eltern findet sich aber auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder auf dem  Einkommensteuerbescheid. 

Kinderzuschlag für bedürftige Familien gestiegen

Und noch eine Neuerung gibt es seit Jahresbeginn: Der maximale Kinderzuschlag wurde um 20 Euro erhöht. So kann an Familien mit geringem Einkommen nun maximal 160 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind gezahlt werden – zusätzlich zum Kindergeld. Der Zuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen mehr als 900 Euro beträgt – bei Alleinerziehenden 600 Euro – und ein bestimmtes Höchsteinkommen nicht übersteigt. Das Höchsteinkommen wird für jede Familie individuell berechnet.

Kinderfreibetrag um 96 Euro erhöht

Die Bundesregierung erhöhte ebenfalls ab Januar 2016 den Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 7.248 Euro. Das heißt, ab dieser Höhe ist das Einkommen der Eltern steuerfrei. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Das praktizieren Eltern mit hohem Einkommen, da die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag oftmals höher ist als das Kindergeld.

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