Der Ratgeber rund um Elterngeld & Elternzeit im Jahr 2023

Staatliche Leistungen

Der Ratgeber rund um Elterngeld & Elternzeit im Jahr 2023

Der bürokratische Dschungel ist auch für werdende Eltern nicht leicht zu durchschauen. Hier beantworten wir euch alle wichtigen Fragen zum Thema Elterngeld.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist ein Programm der Bundesregierung, um Eltern bei der Erziehung und Verpflegung der Kinder zu unterstützen. Oftmals schafft das Elterngeld einen Ausgleich, weil die Eltern häufig durch die Geburt und die Erziehung in den ersten Jahren nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Das Elterngeld hilft somit, die finanzielle Basis der Familie zu sichern.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Als Mutter oder Vater eines Kindes kannst du Elterngeld beantragen, wenn du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst und es erziehst und betreust. Elterngeld gibt es, auch wenn du vor der Geburt deines Kindes nicht gearbeitet hast.

Außerdem darfst du höchstens 30 Stunden die Woche arbeiten gehen, oder weniger. Zudem musst du natürlich mit deiner Familie in Deutschland leben und dort gemeldet sein. Das Elterngeld kannst du für dein leibliches Kind erhalten. Du kannst das Elterngeld aber auch für das leibliche Kind deines Lebenspartners beantragen. Allerdings nur, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine Ehe vorliegt.

Du kannst aber auch für ein Adoptivkind Elterngeld erhalten, sogar dann, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Dazu muss das Kind bereits im Haushalt leben und darf nicht älter als acht Jahre sein. In Ausnahmefällen kann auch für entferntere Verwandtschaftsgrade das Elterngeld beantragt werden. Zum Beispiel dann, wenn die Eltern schwer krank oder tot sind und sich Angehörige um die Kinder kümmern.

Das Elterngeld kannst du als Eltern-Paar, aber auch als getrennt erziehende Eltern oder Alleinerziehende bekommen.

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Wie lange kann man Elterngeld erhalten?

Das Elterngeld erhältst du ab dem Tag der Geburt deines Kindes monatlich. Allerdings nicht nach klassischen Monaten gerechnet, sondern der Auszahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag deines Kindes.

Beispiel: Dein Kind ist am 13.02. geboren worden, das erste Elterngeld erhältst du also normalerweise am 13.03. Bei adoptierten Kindern kommt es auf den Tag an, an dem das Kind in den neuen Haushalt eingezogen ist.

Die drei Varianten des Elterngelds kurz erklärt

Es gibt verschiedene Optionen beim Elterngeld, und dabei musst du dich gar nicht genau festlegen. Du kannst jeden Monat neu entscheiden, welche Variante du wählen möchtest. Hier zeigen wir dir kurz die wichtigsten Unterschiede auf.

Das Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kannst du für den Zeitraum von 12 Monaten bekommen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragt haben, und einer nach der Geburt weniger verdient als zuvor, können noch zwei Monate extra Bezug bewilligt werden. Das nennt man Partnermonate, diese kannst du aber auch als Alleinerziehender erhalten.

Die Monate könnt ihr flexibel zwischen euch aufteilen, ganz nach Bedarf, dafür müssen beide Elternteile Elterngeld beantragen. Einer muss mindestens zwei Monate beantragen und der andere Elternteil maximal zwölf Monate.

Das Basiselterngeld gibt es allerdings nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.
Der Bezug des Basiselterngelds kann auch unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, außerdem kannst du dich mit deinem Partner abwechseln.

Das Elterngeld Plus

Die zweite Variante, das Elterngeld plus kannst du doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld, also 28 Monate. Allerdings ist es auch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Wenn du nach der Geburt deines Kindes wieder Teilzeit arbeiten gehst, erhältst du für die Monate mit Einkommen das Elterngeld in Höhe von 65 % aus der Differenz zwischen deinem alten und deinem aktuellen Einkommen. So ist das Elterngeld plus besonders für Menschen attraktiv, die nach der Geburt wieder arbeiten möchten. Denn so kannst du mehr Elterngeld erhalten.

Es gibt allerdings Einschränkungen:

  • Wenn du bereits Mutterschaftsleistungen wie Muttergeld erhältst, kannst du kein Kindergeld plus beantragen
  • Ab dem 14 Lebensmonat des Kindes könnt ihr das Elterngeld nur noch ohne Unterbrechung erhalten, ansonsten verfällt der Anspruch, wenn es einen Monat ohne Elterngeldbezug gibt.

Der Partnerschafts-Bonus

Das Partnerschafts-Bonus-Programm ist ein Angebot an Eltern, die sich ihre elterlichen und beruflichen Pflichten partnerschaftlich teilen. Das Angebot kann auch von getrennt erziehenden Eltern sowie Alleinerziehenden genutzt werden, da gibt es keine Beschränkungen.

Im Rahmen des Programms können die Eltern jeweils vier Monate zusätzliches Elterngeld erhalten, allerdings müssen diese am Stück genommen und dürfen nicht unterbrochen werden.

Einzige Voraussetzung ist, dass die Eltern in diesem Zeitraum in Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 Stunden, aber maximal 30 Stunden im Monat.

Hinweis: Wenn einer der Elternteile die Voraussetzungen nicht erfüllt, erlischt für beide der Anspruch und die überschüssigen Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden.

Elterngeld-Varianten miteinander kombinieren und Vorteile nutzen

Du kannst die verschiedenen Optionen bei den Elterngeld-Varianten ganz flexibel kombinieren. Du darfst jeden Monat neu entscheiden, welche Option am besten auf deine aktuelle Situation zutrifft. So kannst du die maximalen Vorteile für dich herausholen. Das hängt vor allem von deinen individuellen Lebensumständen ab.

Dafür solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Wann möchtest du nach der Geburt wieder arbeiten und wie viel?
  • Möchtest du deine Kinder selbst betreuen und wie lange?
  • Wie viel Geld benötigst du im Monat und was steht dir zu?
  • Wann möchtest du wieder voll in den Beruf zurückkehren?

Nachdem du dir diese Fragen beantwortet hast, kannst du dir eine zuverlässige Auskunft vom Elterngeldrechner des Familienministeriums holen.

Wie hoch wird das Elterngeld angesetzt?

Wie viel Elterngeld du genau erhalten kannst, hängt von einigen Faktoren ab. Folgend haben wir dir alle aufgelistet:

  • Möchtest du Basiselterngeld oder Elterngeld plus beantragen?
  • Wie hoch war das bisherige Monatseinkommen?
  • Wie viel Einkommen haben sie während des Bezugs von Elterngeld?
  • Bekommt ihr bereits andere staatliche Leistungen?
  • Erwartet ihr Zwillinge oder Mehrlinge?
  • Habt ihr bereits Kinder?

Die Höhe des Basiselterngeldes kann zwischen 300 und 1.800 € liegen, während die Höhe des Elterngelds plus zwischen 150 € und 900 € liegen kann. Höhere Beträge gibt es, wenn ihr Zwillinge oder Mehrlinge bekommt, oder schon Kinder habt.

Bei Zwillingen liegt der Satz des Basiselterngeldes zwischen 600 und 2100 €, während du bei Drillingen den doppelten Zuschlag erhältst. Das setzt sich so fort nach der Anzahl der Kinder.
Wenn ihr schon Kinder habt, bekommt ihr einen Zuschlag von 10 %, aber mindestens 75 € monatlich auf das Elterngeld.

Diesen Geschwister-Bonus gibt es, wenn:

  • noch ein weiteres Kind im Haushalt lebt, das noch keine drei Jahre alt ist
  • wenn zwei weitere Kinder im Haushalt leben, die beide noch keine sechs Jahre alt sind
  • oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist.

Den Mindestbetrag können Eltern immer erhalten, unabhängig vom Einkommen, auch dann, wenn sie vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten.

Wie wird die Höhe des Elterngelds berechnet?

Für die Höhe des Elterngelds ist vor allem das monatliche Einkommen vor der Geburt ausschlaggebend. In der Regel erhaltet ihr dann 65 % des Gehalts nach der Geburt eures Kindes als Elterngeld, wenn ihr nicht arbeitet. Geht ihr jedoch arbeiten, beträgt das Elterngeld 65 % der Summe zwischen eurem letzten Gehalt vor der Geburt und dem aktuellen Gehalt. Also etwas weniger.

Außerdem gibt es mehr Kindergeld für Geringverdiener. Wenn du vor der Geburt deines Kindes weniger als 1.240 € netto hattest, kann dein Satz auf bis zu 67 % steigen.

Aus welchen Zeiträumen ergibt sich das vorherige Einkommen für das Elterngeld?

Der sogenannte Bemessungszeitraum beim Elterngeld beträgt zwölf Monate, und zwar die vor der Geburt deines Kindes. Der Zeitraum beginnt im Kalendermonat vor der Geburt des Kindes. Anhand des Einkommens in diesem Zeitraum wird das Elterngeld prozentual berechnet.

Als Einkommen wird nur das reine Gehalt bewertet, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen und Boni fließen nicht in die Berechnung mit ein.

Hinweis: Sozialleistungen, die das Einkommen ersetzen, sollen wie Arbeitslosengeld 1 & 2, Krankengeld und Kurzarbeitergeld, sowie Stipendien und BAföG werden ebenfalls nicht als Einkommen angesehen.
Es gibt allerdings noch einen Unterschied zwischen Angestellten und selbstständigen Eltern.

Um herauszufinden, ob du als selbstständig eingestuft wirst, musst du die letzten 12 Monate vor dem Kalendermonat der Geburt deines Kindes betrachten. Diesen Zeitraum bezeichnet man als Veranlagungszeitraum. Wenn du in dieser Zeit Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hattest, dazu zählen auch freiberufliche Tätigkeiten, dann gilt für dich der Zeitraum für Selbstständige.

Der Bemessungszeitraum für selbstständige Eltern ist in der Regel das Jahr vor der Geburt des Kindes. Der Bemessungszeitraum kann aber auch verschoben werden, wenn du im Mutterschutz, oder wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben warst und so weniger oder kein Einkommen hattest. Die Verschiebung musst du dann bei der Antragsstellung mit beantragen.

Hinweis: Du giltst schon als selbstständig, wenn du regelmäßige Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten oder Investitionen hast.

Beispiel: Wenn du eine Solaranlage betreibst und den Strom in das öffentliche Netz eingespeist und so die Einspeisevergütung erhältst, zählst du als selbstständig. Bei Fragen zur genauen Bewertung von Einnahmen wende dich bitte an dein zuständiges Finanzamt.

Bei der Einkommensberechnung für Selbstständige werden alle Einkommensarten einbezogen.

So planst du mit dem Elterngeld für deine individuelle Situation

Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie und Soziales gibt es den Elterngeldrechner. Mit ihm kannst du einfach deine Voraussetzungen eingeben und den genauen Betrag und die Bezugszeit des Elterngelds herausfinden. So kannst du besser die finanzielle Zukunft deiner Familie planen und bereits jetzt sicherstellen, dass ihr euren Lebensstandard halten könnt.

Elterngeld und Steuern

Für das vom Staat erhaltene Elterngeld musst du keine direkten Abgaben bezahlen, allerdings zählt das Elterngeld in der Einkommenssteuererklärung mit, was dazu führen kann, dass du einen höheren Steuersatz bekommst. Das Elterngeld musst du in deiner Steuererklärung mit angeben.

Wie beantrage ich das Elterngeld und welche Unterlagen benötige ich dafür?

Das Elterngeld kannst du ganz einfach bei einer Elterngeldstelle beantragen. Alternativ kannst du das Elterngeld online beantragen. Der Assistent hilft dir, schwierige Fragen zu beantworten und den Sachverhalt zu erklären. Außerdem prüft der Assistent auch gleich die Richtigkeit der Angaben.

Ansonsten gibt es das Formular auch in vielen Gemeindeverwaltungen, den Krankenkassen oder Krankenhäusern mit Geburtsstation. Du solltest den Antrag am besten so schnell wie möglich nach der Geburt deines Kindes ausfüllen und abschicken, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Auszahlung kommt. Das Elterngeld kann maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden, beantragst du erst später als nach drei Monaten verfällt der Anspruch für diesen Zeitraum.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Elterngeld beilegen?

Es gibt einige wichtige Dokumente, die für die Beantragung des Elterngelds unerlässlich sind. Nachfolgend haben wir dir eine kleine Checkliste erstellt.

Erforderliche Dokumente und Unterlagen für die Beantragung:

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung
  • Nachweise über das bisherige Einkommen (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen etc.)
  • Als Beamter oder Soldat: Nachweis über Dienstbezüge, bzgl. Mutterschutz
  • Bescheinigung über eventuelle Zuschüsse zu den Bezügen
  • Als Angestellter: Nachweis der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über eventuelle Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld

Falls du in Teilzeit arbeitest, nach der Geburt:

Bei Angestelltenverhältnis

  • Angaben zum Einkommen während des Elterngeldbezugs
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten

Bei Selbstständigkeit

  • Angaben zum prognostizierten Einkommen während des Elterngeldbezugs
  • Erklärung zu den bisherigen und zukünftigen Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs

Was ist vorläufiges Elterngeld?

Vorläufiges Elterngeld erhältst du beispielsweise, wenn du nach der Geburt deines Kindes Teilzeit arbeiten gehst. Das bedeutet, dass dir zwar das Kindergeld ausgezahlt wird, aber noch nicht genau feststeht, wie viel sonstiges Einkommen du durch den Job hast.

Am Ende der Elterngeldzeit wird gegengerechnet und dann entscheidet sich, ob du eine Nachzahlung bekommst oder eine Nachzahlung leisten musst. Das hängt von der Differenz des voraussichtlichen Einkommens zum tatsächlichen Einkommen ab.

Hinweis: Es macht Sinn, die Elterngeldstelle zeitnah zu informieren, wenn sich die Bedingungen, die das Elterngeld betreffen, verändern. So vermeidest du eine Nachzahlung und andere Probleme.

Beispiele:

  • Deine Arbeitszeit verändert sich (Überstunden etc.)
  • Du beginnst oder verlässt eine Erwerbstätigkeit
  • Dein Kind wohnt nicht mehr im Haushalt
  • Du ziehst um
  • Deine Bankverbindung ändert sich

Die Elternzeit

Elternzeit wird Eltern gewährt, um Ihnen eine Auszeit vom Berufsleben zu ermöglichen, damit sie ihre Kinder selbst betreuen und erziehen können. Der Arbeitgeber muss dir diese Auszeit gewähren, sie kann bis zu drei Jahre betragen. Du musst aber keine drei Jahre nehmen, sondern kannst das frei entscheiden.
Wenn du in dieser Zeit nicht arbeitest, hast du allerdings auch keinen Lohnanspruch, zur Überbrückung kannst du das Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld beantragen.

Du kannst die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren deines Kindes nehmen, aber auch unterbrechen. Die übrige Elternzeit kannst du zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr deines Kindes nehmen, wie du es möchtest. Du kannst jedoch maximal 24 Monate Elternzeit nehmen, nach den ersten drei Lebensjahren.
Wenn du während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind bekommst, kannst du auch für dieses eine weitere Elternzeit beantragen. Allerdings kann die frühestens nach dem Ende der ersten beginnen, so kann es Sinn machen, die erste Elternzeit früher zu beenden.

Voraussetzungen für die Elternzeit

  • Du bist im Angestelltenverhältnis
  • Du erziehst und betreust dein Kind selbst
  • Dein Kind lebt mit dir im selben Haushalt
  • Während der Elternzeit darfst du maximal 30 Stunden arbeiten gehen

Du kannst die Elternzeit in allen möglichen Angestelltenverhältnissen nehmen, egal ob Minijob, Vollzeit oder befristeter Vertrag. Dafür musst du nur in Deutschland arbeiten, ob du im Ausland wohnst, ist nicht entscheidend.

Dein Arbeitgeber darf dir die Elternzeit nicht verweigern, du solltest allerdings rechtzeitig Bescheid geben, dass du in Elternzeit gehen möchtest. Dafür gilt eine Frist von sieben Wochen, die du vorher Bescheid geben musst. Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr hat eine Frist von 13 Wochen.

Die Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen, für Dokumentationszwecke. Außerdem bist du verpflichtet, bei der Beantragung der Elternzeit auch die genauen Zeiträume für die nächsten zwei Jahre anzugeben.

Mit der Elternzeit hast du auch einen besonderen Kündigungsschutz, der Arbeitgeber kann dir wirklich nur in extremen Ausnahmefällen wie dem Konkurs des Betriebs kündigen. Die Elternzeit steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu, egal ob der andere sie auch beantragt oder nicht.

Du kannst Elternzeit bekommen für:

  • Dein leibliches Kind
  • Das leibliche Kind deines Lebens- oder Ehepartners
  • Ein Adoptivkind, das bei dir lebt (auch wenn das Verfahren nicht abgeschlossen ist)
  • Ein Pflegekind, das bei dir lebt

Bei besonderen Umständen können auch entferntere Verwandtschaftsgrade Elternzeit beantragen, wenn sie die Kinder der Eltern in Obhut nehmen. Zum Beispiel, wenn die Eltern schwer krank sind und nicht in der Lage sich um das Kind zu kümmern.

Allerdings brauchen sie dafür die Zustimmung des erziehungsberechtigten Elternteils oder des Jugendamts.

Elternzeit & Elterngeld

Um Elternzeit zu bekommen, musst du nicht unbedingt Elterngeld beantragen. Es macht aber in der Regel Sinn, weil die Eltern in der Zeit meist nicht arbeiten, gehen und somit kein Einkommen haben.

Teilzeit arbeiten während der Elternzeit

Du darfst auch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei zählt der Monatsdurchschnitt, nicht die einzelne Woche. Unter Umständen hast du sogar ein Recht darauf, dass dich dein Arbeitgeber während der Elternzeit weiter beschäftigt.

Voraussetzungen:

  • Dein Betrieb hat mehr als 15 Angestellte
  • Du arbeitest schon länger als sechs Monate dort
  • Du hast vor, mindestens zwei Monate Teilzeit zu arbeiten, mindestens 15 Stunden und maximal 30 Stunden in der Woche
  • Es gibt keine wichtigen betrieblichen Gründe, die dagegen sprechen, bei Schichtarbeit geht das natürlich nicht.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss dein Arbeitgeber dich nicht in Teilzeit beschäftigen, wenn er nicht möchte. Du kannst aber trotzdem bei einem anderen Arbeitgeber während der Zeit in Teilzeit arbeiten. Auch diese Elternzeit musst du bei deinem bisherigen Arbeitgeber beantragen.
Die Fristen sind dieselben wie bei der Elternzeit: Sieben Wochen in den ersten drei Lebensjahren und 13 Wochen vom dritten bis achten Lebensjahr.


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