Schwangerschaftsabbruch: Nicht immer ist eine Schwangerschaft erwünscht

Schwangerschaftsabbruch

Nicht immer ist eine Schwangerschaft erwünscht

Manchmal erscheint ein Schwangerschaftsabbruch als einziger Ausweg. Frauen können ihre Schwangerschaft innerhalb der ersten zwölf Wochen beenden lassen, wenn sie zuvor in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten wurden und darüber eine Bescheinigung vorlegen.

Bleibt die Frau nach drei Tagen Bedenkzeit bei ihrem Entschluss, darf ein Arzt die Schwangerschaft abbrechen. Ohne Bescheinigung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen in Deutschland verboten, wird aber geduldet und bleibt straffrei. Im ersten Quartal 2014 wurden laut Statistischem Bundesamt 27.900 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das waren allerdings weniger als im Vorjahr.

Die meisten Frauen sind zwischen 18 und 34 Jahre alt

97 Prozent der Abbrüche wurden 2014 nach der Beratungsregelung vorgenommen. In drei Prozent der Fälle war die Abtreibung medizinisch begründet – die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren war gefährdet, es war mit gesundheitlichen Schäden des Kindes zu rechnen oder erfolgte, weil die Frau vergewaltigt worden war. Knapp drei Viertel (73 Prozent) der Frauen waren 2014 zum Zeitpunkt des Abbruchs zwischen 18 und 34 Jahre alt, 16 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. Rund acht Prozent waren 40 Jahre und älter, vier Prozent unter 18, also minderjährig.

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Es gibt zwei Methoden, eine Schwangerschaft abzubrechen: die operative (Vakuumaspiration) und die medikamentöse. Der operative Eingriff erfolgt meist ambulant in einer gynäkologischen Praxis und ist die häufigste Abbruchmethode. Nach einer örtlichen Betäubung oder Narkose wird der Fötus abgesaugt. Der Eingriff dauert etwa zehn bis fünfzehn Minuten. Für spätere Schwangerschaftsabbrüche bis zur 16. Schwangerschaftswoche wenden Ärzte die Kürettage (Ausschabung) an. Die Kürettage dauert länger als das Absaugen und erfordert somit eine längere Narkose. Die meisten Frauen bleiben eine Nacht im Krankenhaus.

Abbruch mit Mifegyne

Immer mehr Frauen entscheiden sich für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit dem Medikament Mifegyne (früher RU 486). Es ist seit 1999 in Deutschland zugelassen. Diese „Abtreibungspille“ wird unter ärztlicher Aufsicht genommen und löst innerhalb der nächsten zwei bis drei Tagen eine Fehlgeburt aus. Um die Wirkung zu verstärken, wird zusätzlich das Hormon Prostaglandin gegeben. Frauen unter 35 Jahren können diese Methode bis zur neunten Schwangerschaftswoche anwenden. Im Gegensatz zum chirurgischen Eingriff braucht der Abbruch mit Mifegyne jedoch Zeit und kann Übelkeit, Durchfall und Kopfschmerzen verursachen.

Die Abtreibungspille

Eine Abtreibung mit Mifegyne ist medizinisch gesehen die schonendste, weil die Gefahr einer Verletzung der Gebärmutter gering ist. Mit diesem Medikament kann die  Schwangerschaft bereits in einem sehr frühen Stadium abgebrochen werden – wenn die Absaugmethode noch nicht in Frage kommt. Diese wird in der Regel erst ab der 7. Woche angewendet. Für viele Frauen ist jedoch das Warten bis zum Abstoßen des Embryos sehr belastend. Doch nicht nur wegen der psychischen Belastung wird die medikamentöse Methode in Deutschland nur in etwa 15 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt: Viele Frauen wissen von ihrer Schwangerschaft erst, wenn es für einen Abbruch mit Mifegyne zu spät ist – nach der neunten Schwangerschaftswoche.

Fetozid und künstlich eingeleitete Geburt

Durch Vorsorgeuntersuchungen können gesundheitliche Risiken für die Mutter und Erkrankungen des Kindes frühzeitig festgestellt werden. Einige zeigen sich jedoch erst in späteren Schwangerschaftswochen, wie Fehlbildungen des Gehirns, Trisomie 13 oder schwere Fehlbildungen wie Spina bifida (offener Rücken). In einigen Fällen macht die Schwere der Krankheit einen späten Abbruch der Schwangerschaft notwendig. In anderen Fällen wollen oder können die Eltern kein behindertes Kind aufziehen. Wird die Schwangerschaft nach der 18. Woche abgebrochen, geschieht das durch eine künstlich eingeleitete Geburt. Zuvor wird das Ungeborene mit einer Kalium-Chlorid-Injektion zuerst betäubt und dann getötet (Fetozid).

Schwangerschaftsabbruch nach der 22. Schwangerschaftswoche

Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der 22. Schwangerschaftswoche (Spätabtreibung) wird ebenfalls die Methode des Fetozids angewandt. In diesem Stadium der Schwangerschaft entscheidet man sich, ein lebensfähiges Kind zu töten. Der Bundestag hat im Jahr 2009 beschlossen, dass bei einem Spätabbruch zuvor eine Pflichtberatung in Anspruch genommen werden muss. Auch wenn bei Mehrlingsschwangerschaften ein Fötus schwer krank ist, kann dieser durch Fetozid abgetrieben werden. Das tote Ungeborene bleibt in diesem Fall in der Gebärmutter und wird vom Körper der Mutter absorbiert oder mit den Geschwistern zusammen bei der Geburt ausgeschieden.

Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Bei medizinischer Indikation oder einer Vergewaltigung wird der Abbruch von der Krankenkasse bezahlt. Alle anderen Abbrüche müssen die Frauen selbst bezahlen.

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