Reiserücktrittsversicherung

Versicherung bis zur Abreise

Da diese, abhängig vom Zeitraum der Stornierung, bis zu 100 Prozent des Ticketpreises betragen können, lohnt es sich also, über eine Versicherung nachzudenken, die einem diese Kosten zurückerstattet.

Wer wird versichert?

Alle Personen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt wurden, sind mitversichert. Dies können Einzelpersonen, aber auch Gruppen sein.

Was wird versichert?

Der Versicherungschutz besteht dann, wenn eine Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse unmöglich oder dem Versicherten nicht zuzumuten wäre. So sind dies Gründe wie Tod, schwere Unfälle, unerwartet schwere Erkrankungen, Impfunverträglichkeit sowie Schwangerschaft einer versicherten Person oder einer im Versicherungsvertrag aufgeführten Risikoperson.

So gilt der Versicherungsschutz nämlich auch, wenn beispielsweise die Pflegekraft des hilfsbedürftigen Großvaters erkrankt.

Weitere Gründe, in denen die Versicherung einspringt, wären Schäden am Eigentum des Versicherten z.B. durch Feuer, Einbruch oder Hochwasser, oder der überraschende Verlust der Arbeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Keine Rückerstattung bei höherer Gewalt

Sie können kein Geld von der Versicherung verlangen, wenn Ihnen die Reise durch höhere Gewalt (Erdbeben, Terroranschlag etc.) unmöglich gemacht wurde. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, und verlangen Sie von Ihm eine Reiserückerstattung.

Ebenso ist ein Rückerstattung hinfällig, wenn ein Versicherungsfall schon vor Abschluss der Versicherung absehbar war. Als Beispiel sind hierbei chronische Erkrankungen zu nennen. Wenn also eine Person mit chronischem Herzleiden kurz vor Antritt der Reise einen Herzinfarkt bekommt, springt die Versicherung nicht ein.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist bis zum Antritt der Reise gültig. In dem Moment, wo man am Flughafen eingecheckt hat, verfällt der Versicherungsschutz und andere Versicherungen treten gegebenenfalls ein. So ist in vielen Policen der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchsversicherung enthalten, die Ihre Kosten bei Abbruch der Reise übernehmen würde.

Überlegen Sie sich vorher genau, ob sich die Versicherung für Sie lohnen würde! Nehmen sie nicht sofort jede Versicherung, die Ihnen bei der Buchung angeboten wird. Wenn dies auch der einfachste Weg ist, muss es nicht der finanziell lohnendste sein.

In den meisten Fällen haben Sie 21 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung Zeit, sich für eine Versicherung zu entscheiden. Nehmen Sie sich diese Zeit auch,denn es kann für Sie, je nach Schadensfall, Unterschiede von mehreren hundert Euro bedeuten!

Generell muss der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten übernehmen, dieser Selbstgehalt beläuft sich auch ungefähr 25 Euro. Sie müssen sich auf etwa 20 Prozent Selbstbeteiligung einstellen, wenn Krankheit der Grund Ihrer Stornierung ist.

Wenn Sie in die Lage kommen, die Versicherung in Anspruch nehmen müssen, dann melden sie dies sofort dem Versicherer. Wenn sie schon im Urlaub sind und eine Versicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung haben, dann warten sie nicht erst bis Sie zu Hause sind, sondern melden sich noch aus dem Urlaub.

Halten Sie den Schaden möglichst gering und melden Sie alles dem Versicherer. Wenn die Versicherung dann trotzdem nicht zahlen möchte, haben sie 6 Monate Zeit zum gerichtlichen Einspruch. Wenn diese Frist verwirkt ist, müssen Sie in jedem Fall dafür aufkommen.

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