Schwanger im Beruf

Wie erkläre ich‘s meinem Vorgesetzten?

Der Schwangerschaftstest zeigt „positiv“. Bei den meisten Paaren ist die Freude groß, wenn es endlich so weit ist. Bei vielen kommen aber gleichzeitig auch die Fragen auf: „Wann sage ich es meinem Chef?“ und noch viel wichtiger: „Wie sag ich‘s meinem Chef?“

Die erstere Frage lässt sich relativ einfach beantworten. Arbeitnehmerinnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber umgehend über die Schwangerschaft zu informieren. Dieses Gesetz ist allerdings eine Soll-Vorschrift. Kein Muss.

Je früher Sie die Schwangerschaft dem Chef melden, desto besser

Da jedoch ab dem Zeitpunkt das Mutterschutzgesetz greift, ist es von Vorteil, den Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwangerschaft zu informieren. Alle Schutzbestimmungen für die werdende Mutter müssen dann vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Zusätzlich gilt, dass Mitarbeiterinnen im Mutterschutz unkündbar sind. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, so kann die Arbeitnehmerin diese verhindern, indem sie ihre Schwangerschaft noch innerhalb einer Frist von zwei Wochen bekannt gibt.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Schwangerschaft erst mit Ablauf des dritten Monats bekannt zu machen, gilt es zu beachten: Die meisten Vorgesetzten schätzen es, wenn sie frühzeitig „im Bilde“ sind, damit sie planen können. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie in der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen!

Vorsicht Flurfunk

Auch nicht verkannt werden sollte der Flurfunk. Besonders dann, wenn beispielsweise die berühmt-berüchtigte Morgenübelkeit auftritt. Sobald die Kolleginnen und Kollegen merken, dass etwas nicht stimmt, beginnt es in der Gerüchteküche zu brodeln.

Beugen Sie den Gerüchten vor, indem Sie die/den Vorgesetzte/n selbst informieren. Am Besten lassen Sie sich dafür einen Termin bei Ihrem oder Ihrer Personalverantwortlichen geben, bevor Gerüchte aufkommen können. Ungeeignete Termine sind Montag früh oder Freitag Nachmittag. Wählen Sie einen Termin, der Stressfreiheit garantiert.

Gut vorbereitet ins Gespräch

Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Überlegen Sie sich, wie Sie zum Nutzen des Unternehmens Ihre Arbeit umverteilen können. Zeigen Sie, dass Sie sich Ihrem Arbeitgeber gegenüber auch mit Kind verpflichtet fühlen. Sie kennen Ihre Aufgaben am besten und wissen daher auch am besten, wer Sie vor, während und nach dem Mutterschutz vertreten beziehungsweise unterstützen kann.

Bereits im Vorfeld sollten Sie sich mit Ihrem Partner aber auch darüber einig sein, wer wann und wie lange Elternzeit nimmt. Kommt Sie nach der Elternzeit als Teilzeitkraft zurück oder in Vollzeit? Wie wird die Betreuung des Nachwuchses geregelt? Überlegen Sie sich am besten auch eine Backup-Lösung, damit das Kind auch im Falle von Krankheiten betreut ist. Je konkreter die persönliche Planung ist, desto mehr Planungssicherheit erhält auch das Unternehmen.

Übrigens: Die Aussagen, die zu diesem Zeitpunkt getroffen werden, sind nicht rechtsverbindlich. Wer eine Karriere mit Kind plant, sollte aber so verbindlich wie möglich bleiben.

von Nicole Beste-Fopma, www.lob-magazin.de

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