Gesundheitsreform klärt Rechtslage

Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistung

Der Alltag von Müttern ist nicht leicht. Mutter-Kind-Kuren sind für gestresste Mütter ein willkommener Anker, sich von ihrem Vollzeit-Job zu erholen und neue Kraft zu tanken. Seit April 2007 sind sie eindeutig als Pflichtleistungen der Krankenkassen verankert werden.

„Mütter sind eine in der Bevölkerung strukturell vernachlässigte Gruppe, die vielen Belastungen ausgesetzt ist und oft nur wenig Anerkennung erfährt“, befindet Dr. Jürgen Collatz von der Medizinischen Hochschule Hannover. Der Leiter des Forschungsverbundes „Mütter- und Mutter-Kind-Kuren“ verglich die Gesundheit der Frauen vor einer Kur mit dem Befinden danach und kam zu folgendem Ergebnis: Während vor der Kur 62 Prozent der Mütter ausgeprägte Beschwerdemuster zeigten, so waren es ein halbes Jahr danach nur noch 19 Prozent. Sein Fazit: Mutter-Kind-Kuren sind die geeignetsten Maßnahmen, um den Beschwerden und Krankheiten der Mütter zu begegnen.

Krankenkassen verschreiben weniger Mutter-Kind-Kuren

Allerdings zeigten sich die meisten gesetzlichen Krankenkassen zuletzt immer seltener bereit, Mutter-Kind-Kuren zu bewilligen. Allein im ersten Quartal des Jahres 2006 sanken die Ausgaben in diesem Bereich um 70 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Einem Bericht der Bundesregierung zufolge ist die Zahl bewilligter Eltern-Kind-Kuren im Zeitraum 1999 bis 2004 um rund 57 Prozent gesunken.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen machen unter anderem die 2004 verschobene Belastungsgrenze als Grund für rückläufige Anträge geltend. Dagegen sieht das Muttergenesungswerk die anhaltend schlechte Finanzlage der Krankenkassen als eigentliche Ursache. So sei die Widerspruchsquote gegen abgelehnte Bewilligungsanträge im selben Zeitraum mit 65 Prozent unverändert hoch geblieben. In der Folge dieser Praxis seien vor allem gering verdienende und allein erziehende Mütter faktisch von der Möglichkeit der Mutter-Kind-Kur ausgeschlossen worden, eben jene Gruppen mit dem wohl höchsten Bedarf.

Gesetzgeber wirkt weiterem Abbau entgegen

Inzwischen hat sich der Gesetzgeber dieser Argumentation angeschlossen und zeigt sich bemüht, einem weiteren Abbau entgegen zu wirken. Im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform hat das Gesundheitsministerium Mutter-Kind-Kuren ausdrücklich vom sonst geltenden Grundsatz „ambulant vor stationär“ ausgenommen. Seit April 2007 sind sie eindeutig als Pflichtleistungen der Krankenkassen verankert werden.

Zudem ist das zum Teil recht komplizierte Verfahren der Antragstellung deutlich vereinfacht worden. Derzeit leisten Beratungsstellen wie Müttergenesungswerk oder das Mutter-Kind-Hilfswerk Hilfe bei allen Fragen rund um die Kur und übernehmen kostenfrei die Antragstellung der Kurmaßnahme bei der Krankenkasse. Dort finden sich auch umfangreiche Angebote über die zur Verfügung stehenden Maßnahmen.

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