Seit 10 Jahren hilft Flightright Reisenden ihre Rechte zu erzielen, ausstehende Ausgleichszahlungen zu erlangen und Passagierrechte durchzusetzen

Entschädigung bei Flugausfall

Entspannter Reisen mit der ganzen Familie auch in turbulenten Zeiten

Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf den gemeinsamen Familienurlaub ist groß. Voller freudiger Erwartung werden Entspannung, Spaß und einzigartigen Erlebnissen entgegengefiebert. Doch die langersehnte Urlaubsreise kann bei Flugausfall oder Verspätung schnell zum stressigen Albtraum für die ganze Familie werden.

Gerade in turbulenten Zeiten stellen sich schnell die Fragen: Was passiert, wenn der geplante Flug annulliert wird? Wer kümmert sich um das Erstatten des Ticketpreises? Hat man überhaupt ein Recht darauf und wo kann man dieses in Anspruch stellen? Das verunsichert und verursacht Stress.

Damit Sie zukünftig unbeschwerter mit der ganzen Familie reisen können und auch bei einem Flugausfall bestens gerüstet sind, kümmert sich Flightright um die individuellen juristischen Anliegen der Fluggäste. Seit 10 Jahren hilft Flightright Reisenden ihre Rechte zu erzielen, ausstehende Ausgleichszahlungen zu erlangen und Passagierrechte durchzusetzen. Lassen Sie Ihre Urlaubspläne mit der ganzen Familie nicht von unerwarteten Veränderungen beeinflussen.

Die moderne online-basierte Rechtsdienstleistung ermöglicht eine einfache Kontaktaufnahme und übergibt Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an das Kompetenzteam von Flightright.

Was ist zu tun, wenn der Flug gestrichen wird?

Wird der Flug unverhofft annulliert, erhalten Sie eine Entschädigung. Denn darauf haben Sie als Fluggast nach EU-Fluggast-Rechteverordnung 261/2004 ein Anrecht. Sie haben einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises sowie Versorgungsleistungen am Flughafen. Entscheidet sich der Fluggast für eine anderweitige Beförderung, wie beispielsweise Bus oder Bahn, so können auch diese entstandenen Kosten eingereicht werden und eine Ausgleichszahlung gefordert werden. Bei einem Flugausfall der weniger als zwei Wochen vor geplantem Abflug stattfindet, hat der Fluggast sogar ein Recht auf bis zu 600€ Entschädigung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch ein Vorverlegen des Fluges als Annullierung gilt. Weiterhin besteht die grundsätzliche Unterscheidung zwischen einzelnen Flügen und Pauschalreisen. Geben Sie einfach und unkompliziert Ihre Flugdetails bei Flightright ein und erhalten Sie eine schnelle und kostenlose Prüfung Ihrer Daten.

Wann werden Flugkosten erstattet?

Bei geplanten Flugreisen sollte es bereits nach sieben Tagen zum Erstatten der Kosten kommen. Das Passagierrecht sieht hierbei den Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft als Startpunkt für die Frist an. Durch Gutscheine sollen Ausgleichszahlungen und Erstattungen des Ticketpreises umgangen werden. Diese Preiserstattung ist optional und nur zulässig mit einer schriftlichen Zusage des Fluggastes.

Die Bedingungen für eine Entschädigung sowie ausgiebige Beschäftigungsmöglichkeiten der Kleinsten bei langen Wartezeiten erhalten Sie hier: Spiel und Spannung auch bei langen Wartezeiten. Dass auch in turbulenten Zeiten dem geplanten Familienurlaub nichts im Wege steht und Sie durchweg bestens gerüstet sind, kümmert sich Flightright um den Rest.

Für einen entspannten Einstieg in den geplanten Familienurlaube und damit man gut auf alles vorbereitet ist, bieten diese Checklisten für alle Fälle einen Überblick, was auf gar keinem Fall vergessen werden darf und wie Sie Ihren Aufenthalt am besten planen.

Für eine entspannte Familienreise, bei der jeder auf seine Kosten kommt aber es an Entspannung nicht fehlt, finden Sie hier praktische Tipps und Anregungen.

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