Bei vielen Alleinerziehenden stehen hohe Ausgaben niedrigen Einnahmen gegenüber.

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Finanztipps für Alleinerziehende

Bei vielen Alleinerziehenden stehen hohe Ausgaben niedrigen Einnahmen gegenüber. Doch es gibt einige Möglichkeiten, wie der auf sich gestellte Elternteil sparen kann, zum Beispiel bei der Steuer.

Staatliche Zuwendungen helfen ebenfalls. Dieser Artikel erläutert, wo Alleinerziehende ansetzen können, damit sie am Ende des Monats noch Geld übrig haben.

Spartipps für Alleinerziehende

Es gibt verschiedene Strategien, mit denen Alleinerziehende bares Geld sparen können. Folgende Verhaltensweisen haben sich als hilfreich erwiesen:

  • Ziele setzen
  • Finanzberatung nutzen
  • Haushaltsbuch führen
  • Selber kochen
  • Kleidung gebraucht kaufen

Ziele setzen

Wer nicht weiß, wofür er spart, ist damit in der Regel wenig erfolgreich. Alleinerziehende haben im Vergleich zu Paaren oft geringere Einnahmen, sodass Urlaube beispielsweise unerreichbar zu sein scheinen. Doch auch kleine Sparbeträge von 50 EUR im Monat summieren sich und können eine kleine Auszeit finanzieren. Konkrete Zielvorgaben, die Betrag und zeitlichen Rahmen festlegen, helfen.

Finanzberatung nutzen

Besonders Frauen kennen sich mit Finanzen häufig nicht gut aus, da dieses Thema in vielen Familien als Männerdomäne gilt. Für sie kann eine Finanzberatung Gold wert sein, weil sie so erfahren, wie sie ihre Ersparnisse mit dem größten Gewinn anlegen können.

Haushaltsbuch führen

Es ist wichtig, den Überblick über die Ausgaben zu behalten. Selbst kleine Beträge, etwa für ein Buch oder ein Eis, zehren sonst die Einnahmen schnell auf. Ein Haushaltsbuch, in das alles eingetragen wird, kann daher sehr hilfreich sein.

Was kann man als Alleinerziehende steuerlich absetzen?

Auch bei den Steuern kann gespart werden. Alleinerziehenden können unter Umständen folgende Erleichterungen anrechnen oder beanspruchen:

  • Betreuungskosten
  • Kinderfreibetrag für Ausbildung und Erziehung
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Kinderfreibetrag

Betreuungskosten

Alleinerziehende Eltern können Betreuungskosten bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen verringert. Das kann eine große finanzielle Hilfe sein und den hohen Ausgaben für die Betreuung während der Arbeitszeiten wenigstens zum Teil ausgleichen. Absetzbar sind Kosten für:

  • Babysitter
  • Tagesmutter
  • Hort
  • Kinderkrippe/-garten

Es gibt jedoch eine Obergrenze: Pro Jahr können Alleinerziehende höchstens 4.000 EUR an Betreuungskosten auf ihrer Steuererklärung angeben. Außerdem darf das Kind maximal 14 Jahre alt sein. Ausnahmen gibt es nur für Kinder mit Behinderungen, die deshalb nach dem 14. Lebensjahr weiterhin eine Betreuung benötigen.

Kinderfreibetrag

Andere Aufwendungen, zum Beispiel für Bekleidung und Schulsachen, fallen nicht in diese Kategorie. Doch auch hier gibt es die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem der Elternteil

den Kinderfreibetrag für Ausbildungsbedarf und Erziehung beansprucht. Zwar steht Alleinerziehenden nur die Hälfte der Summe zu, die für Paare gilt, doch es sind immerhin noch 1.464 EUR (Stand 2022), die sie auf diese Weise sparen können. Unter diesen Voraussetzungen bekommen Alleinerziehende den kompletten Betrag von 2.928 EUR:

  • das Kind ist noch nicht volljährig
  • es hat den alleinigen Wohnsitz beim alleinerziehenden Elternteil

Entlastungsbetrag

Zusätzlich können alleinerziehende Eltern den sogenannten Entlastungsbetrag in ihrer Steuererklärung nutzen. Dieser wird gewährt, wenn das Kind bei dem Elternteil wohnt und ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er soll Alleinerziehenden dabei helfen, ihre höheren Haushaltsausgaben zu bewältigen. Durch den Entlastungsbetrag kann die Familie weitere 4.009 EUR sparen. Pro weiterem Kind kommen noch 240 EUR hinzu.

Kinderfreibetrag

Darüber hinaus sollten Alleinerziehende nicht vergessen, den hälftigen Kinderfreibetrag zu nutzen. Dieser beträgt derzeit 2.730 EUR und hilft so ebenfalls dabei, Steuern zu sparen.

Tipp: Alleinerziehende können den vollen Kinderfreibetrag bekommen, wenn der zweite Elternteil nicht in vollem Umfang Einkommenssteuer zahlen muss, weniger als 75 Prozent des gesetzlichen Unterhalts leistet oder verstorben ist.

Welche staatlichen Leistungen darf man beantragen?

Mit steuerlichen Entlastungen ist es nicht getan. Damit Alleinerziehende finanziell solide aufgestellt sind, gibt es mehrere staatliche Zuwendungen, die sie erhalten können. Dazu gehören:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Mehrbedarf bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Elterngeld

Das Elterngeld wird für die Zeit nach der Geburt gezahlt und läuft maximal 14 Monate. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Leistungszeitraum auf 18 Monate. Alleinerziehende können die Monate, die bei Paaren dem zweiten Elternteil zustehen, in Anspruch nehmen. Dadurch erhalten sie die Zahlungen für bis zu vier zusätzliche Monate. Voraussetzung ist, dass sie währenddessen zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche berufstätig sind.

Kindergeld

Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Es wird von der Geburt bis mindestens zur Volljährigkeit bezahlt. Alternativ erhält die Familie die Leistung bis zum 25. Lebensjahr, wenn

  • das Kind eine duale, schulische oder hochschulische Ausbildung macht
  • zwischen allgemeinbildender Schule und Ausbildungsbeginn nur vier Monate liegen
  • trotz Bewerbungen keinen Ausbildungsplatz bekommen hat
  • es einen Freiwilligendienst leistet.

Für die ersten beiden Kinder bekommen Alleinerziehende je 219 EUR im Monat, für das dritte Kind 225 EUR und ab dem vierten Kind je 250 EUR.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag steht Alleinerziehenden offen, die monatlich mindestens 600 EUR brutto durch Erwerbsarbeit verdienen. Zusätzlich müssen sie bereits Kindergeld beziehen. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Elternteil die Familie finanziell versorgen könnte, wenn Kinderzuschlag und/oder Wohngeld gezahlt werden. Zudem muss das Kind

  • unter 25 Jahre alt sein
  • im Haushalt des antragstellenden Elternteils leben

Mehrbedarfe

Wenn Alleinerziehende erwerbslos sind und Arbeitslosengeld II (ALG) bekommen, können sie einen Mehrbedarf geltend machen. Dadurch erhöht sich die Auszahlung um maximal 60 Prozent.

Tipp: Schwangere können bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche zusätzliche finanzielle Hilfe vom Jobcenter bekommen. Es übernimmt auch die Erstausstattung für das Neugeborene.

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