Steuern sparen

Wie kann ich mit einem Kredit Steuern sparen?

Wer einen Kredit aufnimmt, muss in der Regel für das geliehene Geld Zinsen zahlen. Diese Kosten können je nach Darlehen recht bedeutend sein. Bei bestimmten Krediten ist es möglich, den Fiskus an den Ausgaben zu beteiligen. Lesen Sie hier, wann Sie Ihre Darlehenskosten für eine Steuereinsparung geltend machen können.

Zinsen für Immobiliendarlehen sind in bestimmten Fällen absetzbar

Falls Sie ein Haus oder eine andere Immobilie besitzen und diese vermieten, können Sie die Zinsen für das entsprechende Darlehen als Ausgaben steuerlich geltend machen. Die Kreditzinsen werden dabei als Werbungskosten angegeben. Allerdings schaut sich das Finanzamt Ihr Darlehen genau an. Die beantragten Mittel müssen tatsächlich in die Immobilien investiert worden sein. Zum Beispiel könnten Sie das Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen, eine Verbesserung der Energieeffizienz oder für eine Sanierung verwenden. Wurde das Darlehen als Hypothek aufgenommen, um damit andere Dinge wie einen Urlaub oder ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, kann das Finanzamt die Anerkennung ablehnen. Wenn Sie Ihre Immobilie ausschließlich privat nutzen, können die Zinsen für das Immobiliendarlehen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Bei einer gemischten Nutzung, wie zum Beispiel mit einer vermieteten Einliegerwohnung oder einem teilweise selbst genutzten Mehrfamilienhaus werden die Kosten anteilig berücksichtigt

Machen Sie Zinsen für unternehmerisch genutzte Kredite steuerlich geltend

Als Unternehmer können Sie mit einem Kredit Ihr Geschäft ausbauen und interessante Möglichkeiten auf dem Markt nutzen. Wurde ein Darlehen zum Beispiel für Investitionen oder den Wareneinkauf verwendet, sind die Zinsen auch hier als Werbungskosten absetzbar. So kaufen sich Freiberufler neue Computeranlagen oder Technik auf Kredit. Falls Sie einen Dispositionskredit nutzen, um kurzfristige Verbindlichkeiten für Ihre Firma zu bedienen, können Sie die gezahlten Zinsen und Gebühren ebenfalls geltend machen. Viele Firmen erwerben ihre Fahrzeuge mit Kredit – auch diese Zinsen gelten steuermindernd, wenn eine berufliche Veranlassung vorliegt. Heben Sie unbedingt alle Rechnungen und die Unterlagen zum Darlehen gut auf, um einen korrekten Nachweis zu führen. Falls das Auto auch privat genutzt wird, ist es möglich, dass die Zinsen nur anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Unterhalten Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, die mit einem Darlehen finanziert wurde? Auch hier beteiligt sich der Staat an den Kosten. Sie können die Zinsen für diese Zweitwohnung absetzen, solange die berufliche Veranlassung besteht.

Bei diesen Kosten macht das Finanzamt nicht mit

Leider können nicht alle Zinsen für Darlehen steuermindernd geltend gemacht werden. Falls Sie zum Beispiel einen Privatkredit aufgenommen haben, um einen Urlaub oder ihre Hochzeit zu finanzieren, können Sie die Kosten dafür nicht absetzen. Das gilt auch für alle anderen Darlehen, die eine private Veranlassung haben. Da die Kredite nicht dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, können sie nicht als Ausgaben in der Einkommenssteuererklärung angerechnet werden. Die Einteilung ist nicht immer ganz einfach vorzunehmen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt, ob sich die Kosten in Ihrem Falle als Ausgaben ansetzen lassen. Davon unabhängig lohnt es sich immer, vor einem Abschluss mehrere Angebote zu vergleichen, um die günstigsten Kondition zu erhalten. Kreditvergleichsportale nehmen Ihnen dabei eine Menge Arbeit ab und bieten einen guten Service.

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