Durch das unachtsame Gemüt von Kindern kommt es jedoch immer wieder zu kleineren oder größeren Unfällen.

Unfallrisiko

Der Frühling ist da: Raus in die Natur

Endlich ist der Frühling da, die Temperaturen steigen und die Lust etwas zu erleben steigt. Ihr Nachwuchs möchte sicherlich in den Garten, auf dem Spielplatz toben oder sich mit Freunden treffen. Hierbei steht für Eltern die Sicherheit an oberster Stelle.

Durch das unachtsame Gemüt der Kinder sowie deren Ungestümtheit, kommt es jedoch immer wieder zu kleineren oder größeren Unfällen. Damit Sie als Eltern diesen Frühling beruhigt in die aktive Saison gehen können, gilt es eine Private Unfallversicherung für den Nachwuchs abzuschließen.

Warum ist die private Zusatzabsicherung nötig?

Viele Eltern stellen sich die Frage, weshalb eine private Unfallversicherung für den Nachwuchs vonnöten ist. Schließlich ist das Kind über die gesetzliche Versicherung geschützt. Diese Annahme ist jedoch nur teilweise richtig. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Kind nur während der Zeit im Kindergarten, in der Schule, der Universität oder auch der Ausbildung abgesichert. Zu beachten ist hierbei, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt, wenn ein Unfall im Haushalt oder der Freizeit geschieht. Nur eine private Unfallversicherung kann Schäden finanziell begleichen und Ihnen bei der Bewältigung der Situation helfen.

Gerade in Zeiten der Corona Krise sind Kinder die meiste Zeit des Tages im Haus oder im Garten. Sie tollen, toben und spielen – meist ungezügelt, ohne Rücksicht auf Verluste. Daraus resultiert ein erhöhtes Unfallrisiko, trotz ausbleibendem Versicherungsschutz.

Dieses erhöhte Risiko gilt es durch eine Unfallversicherung für Ihren Nachwuchs abzudecken. Die Gothaer hat diese Notwendigkeit in einer Situation wie der jetzigen erkannt und schnell gehandelt. Eine Aktion der Gothaer Unfallversicherung bietet Ihnen einen kostenfreien Schutz Ihres Nachwuchses bis zum 31.Mai 2020. Sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, beginnt der Schutz für Kinder und Jugendliche. Dieser währt bis zum 18. Lebensjahr an, gleich ob das Kind noch bei Ihnen Zuhause oder schon alleine wohnt.

Was ist bei der Unfallversicherung speziell für Kinder wichtig?

Bei einer Unfallpolice für den Nachwuchs gilt es einige Aspekte zu beachten. Viele Erwachsene kennen eine Private Unfallversicherung von den eigenen abgeschlossenen Versicherungen. Doch bei einem Kind gilt es, die Aktivität sowie die unvorsichtige Sicht auf das Leben in die Police zu integrieren. Nicht immer achten Eltern darauf, dass die Eigenbewegung in der Police eingeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um eine Verletzung, die durch das selbstständige Bewegen zustande kommt. Beispielsweise das Umknicken des Fußgelenkes, wodurch ein irreparabler Schaden entsteht. Eigentlich handelt es sich hierbei um keinen Unfall, da das Kind keiner von außen einwirkender Kraft ausgesetzt war. Dennoch gehört ein solcher Unfall zu den häufigsten Ursachen für eine Verletzung im Kindesalter.

Achten Sie auf Paragrafen, die Übermüdung und besonderes Erschrecken nennen. Nicht alle Versicherungsgesellschaften erachten es als notwendig einzutreten, wenn Unfälle durch das Erschrecken eines Kindes zustande kommen. Fährt das Kind beispielsweise mit dem Fahrrad zu einem Freund. Durch eine Situation, die zum Erschrecken führt, kommt es zu einem Unfall. Das Kind wird so stark verletzt, dass eigentlich das Eingreifen der Kinderunfallversicherung erwartet würde – doch durch das Erschrecken des Kindes, tritt diese nicht ein. Denn die Gesellschaften folgen der Annahme, dass der Unfall zu vermeiden gewesen wäre. Gleiches gilt bei einer Klausel zu Übermüdung des Kindes.

Spielen und Abenteuer erleben geht meist nicht in den eigenen vier Wänden. Die Natur, hohe Gräser, dichtes Gestrüpp und Bäume sind daher die perfekte Umgebung für ein abenteuerlustiges Kind. Schnell kann es hierbei zu einem Insekten- oder auch Zeckenbiss kommen. Kommt es infolgedessen zu einer Infektion, muss die Versicherung eingreifen. Achten Sie darauf, dass die private Kinderunfallversicherungen Folgeschäden aufgrund eines Tierbisses in der Police abdeckt. Hierbei gilt es beispielsweise an Borreliose oder auch FSME zu denken.

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