Ungewollt schwanger durch Ärztefehler

Wer trägt die Konsequenzen?

Wenn eine Schwangerschaft trotz Verhütung eintritt, sind in den meisten Fällen zumindest die rechtliche Konsequenzen klar geregelt. Was aber passiert bei ungewollten Schwangerschaften, die nachweislich Folge eines Fehlers des Arztes sind?

Der Gang zum Frauenarzt, eine alltägliche Sache. Viele Frauen bekommen vom Frauenarzt Verhütungsmittel verabreicht. Es gibt unzählige Arten von Verhütungsmethoden. Zum einen die viel genutzte Pille, hinüber zum Kondom, bis zum Implantat des Verhütungsstäbchens.

Je nach Verhütungsmethode liegt die richtige Handhabung bei der Patientin, welche zum Beispiel die Pille regelmäßig einnehmen muss oder beim Frauenarzt, der für die korrekte Einsetzung des Stäbchens verantwortlich ist.


Das überraschende Ergebnis: „Sie sind schwanger.“


Der Besuch beim Frauenarzt ist vollbracht, das Verhütungsstäbchen implantiert, doch die Periode bleibt aus. Ein Schock für die betreffende Frau, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt kein Kind gewünscht hat.


Unterhalt des Kindes

Ein Kind bedeutet nicht nur eine finanzielle Umstellung für die Eltern, sondern selbstverständlich auch ein Einstellen des ganzen Lebens auf das Kind. Der finanzielle Aspekt wird jedoch bei einem nachweisbaren Fehler von dem jeweiligen Facharzt getragen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2006 entschieden, dass Eltern in so einem Fall Schadensersatz vom Frauenarzt verlangen können. Der Schadensersatz ist auch dann gewährleistet, wenn die Eltern des Kindes in keinem ehelichen Verhältnis zueinander stehen.


Begründung

Die Begründung des Urteils sieht wie folgt aus: Zur Grundlage liegt die beabsichtigte Familienplanung. Wenn jene nicht so verläuft, wie geplant und die Schuld auf Seiten des Arztes liegt, muss jener Schadensersatz leisten. Gleichgültig ob es sich um eine ungewollte Schwangerschaft handelt oder um eine ungewollte Sterilisation.


Ethische Überlegungen

Die Unterhaltspflicht des Arztes besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Basis dieser Zahlung ist das ungewollte Kind. Wie sieht jedoch eine Argumentation aus, wenn sich die Ansicht der Eltern im Verlauf der Zeit ändert und aus dem ungewollten Kind ein gewolltes wird?

Sollte dann der Arzt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für das Kind aufkommen müssen? Wie ist die Sichtweise der Eltern messbar?

Eine Frau, die sich in keiner gefestigten Partnerschaft befindet und ungewollt schwanger wird, ist alleinerziehend. Reicht in so einem Fall eine finanzielle Unterstützung aus?

Die Erziehung eines Kindes erfordert mehr als das nötige Geld zum Erwerb von Kleidung und Nahrung. Doch wie kann und soll über das „mehr“ entschieden werden?

Wanda Steinmetz

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