Lösung aller Hilfsmaßnahmen

Betreutes Wohnen – flexibel wie im Alter möglich

Das Betreute Wohnen kombiniert Betreuungs- und Pflegedienste, die entweder in der eigenen Wohnung oder in speziellen Wohnanlagen in Anspruch genommen werden können.

„Wohnen plus“  – Betreutes Wohnen zu Hause 

Beim „Wohnen plus“ bleiben die Senioren in ihren eigenen vier Wänden wohnen und nehmen dort Dienstleistungen in Anspruch. Über diese schließen sie einen Betreuungsvertrag, der Informations- und Beratungsleistungen umfasst sowie regelmäßige Hausbesuche, bei denen der Bedarf an Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen eruiert wird.

„Wohnen mit Service“ – Betreutes Wohnen

„So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig“ ist der Leitsatz des Betreuten Wohnens, das in der Regel nicht den heimrechtlichen Bestimmungen unterliegt.

Diese Wohnform richtet sich an ältere Menschen, die in der Lage sind, ihren eigenen Haushalt zu führen und ihr alltägliches Leben ohne fremde Hilfe bewältigen können, jedoch im Notfall schnelle Hilfe zur Verfügung haben wollen.

Durch eine abgeschlossene, barrierefreie Wohnung, die die Privatsphäre wahrt, können die Bewohner weiterhin in ihrem eigenen Haushalt leben. Gleichzeitig stehen ihnen aber auch im Bedarfsfall Versorgungs-, Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Durch Gemeinschaftsräume soll der Kontakt zu anderen Bewohnern gefördert und somit der Vereinsamung entgegengewirkt werden.

Standards

Der Begriff ‚Betreutes Wohnen‘ ist bislang weder rechtlich geschützt noch einheitlich definiert. Im Herbst 2006 wurde auf Antrag des Verbraucherschutzes die DIN 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform ‚Betreutes Wohnen‘ für ältere Menschen“ eingeführt. Diese soll als Zertifizierungsgrundlage für all diejenigen Dienstleistungen gelten, die unter den Begriff „Betreutes Wohnen“ fallen.

Die Norm soll als bundeseinheitlicher Qualitätsmaßstab dienen und so mehr Transparenz schaffen. Einzelne Städte und Regionen hatten schon zuvor Qualitätssiegel für das Betreute Wohnen eingeführt. Problematisch daran war jedoch, dass zum Teil unterschiedliche Standards festgelegt wurden, die den Interessenten eine Orientierung und ein Vergleichen erschwerten oder gar unmöglich machten.

Mit der neuen Norm soll dieses Problem nun beseitigt und Unklarheiten überwunden werden. Zu bemängeln ist allerdings, dass die Norm ausschließlich auf die Dienstleistungsqualität gerichtet ist und Bauwerk sowie Vertragsgestaltung nicht einbezieht.

Leistungen

Die Bewohner des Betreuten Wohnens schließen über den Wohnraum einen normalen Miet- bzw. Kaufvertrag ab. Hinzu kommt ein Betreuungsvertrag über ein Grundleistungspaket, das jeder Bewohner unabhängig von der Inanspruchnahme zahlen muss. Dieses Grundleistungspaket umfasst in der Regel

  • Feste Sprechstundenzeiten der Beratungskräfte
  • Beratung- und Informationsangebote
  • Vermittlung und Organisation von Hilfsleistungen
  • Hausmeisterservice
  • 24 Stunden Notrufsicherung

Zusätzlich werden so genannte Wahlleistungen angeboten

  • Wohnungsreinigung
  • Wäschedienst
  • Besuchs- und Begleitdienste
  • Versorgungsleistungen wie Essen auf Rädern
  • pflegerische Hilfen

Diese können je nach Bedarf der Bewohner in Anspruch genommen werden und müssen extra bezahlt werden. Die Wahl des jeweiligen Dienstleistungserbringers steht den Bewohnern meist frei.

Betreutes Wohnen mit Pflegestützpunkt

Wohnanlagen mit so genannten Pflegestützpunkten ist vor allem für Senioren geeignet, die bereits beim Einzug einen Unterstützungs- oder Pflegebedarf haben bzw. dieser in näherer Zukunft absehbar ist. Die Bewohner solcher Wohnanlagen werden nicht durch einen ambulanten, sondern durch einen im Haus befindlichen Pflegedienst versorgt.

Mehr zum Thema

Verwandte Artikel

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Zurück nach oben