Bei Masern gilt eine Impfpflicht

Masern

Impfpflicht für Masern gilt für KiTA- und Schulkinder

“Wir haben einen Fall von Masern”. Dieses Schild wird in Zukunft wohl seltener an KiTa- und Schultüren zu lesen sein. Denn seit März 2020 ist das Impfbuch um einen (Pflicht)Stempel reicher. Die Impfpflicht für Masern gilt und das bereits ab dem ersten Tag in der KITA oder in der Schule. Ziel ist es die Ausbreitung von Masern massiv zu senken. Im vergangenen Jahr gab es noch immer 500 Masern Erkrankte, langfristig soll diese Zahl massiv nach unten korrigiert werden.

In die Impfpflicht für Masern werden nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch Tagesmütter einbezogen. Eltern sollten bereits bei der Anmeldung einen Nachweis vorlegen. Bis Mitte des Jahres 2020 gilt eine Übergangsfrist, um die Impfung nachzuholen.

Kitakinder, die nicht geimpft sind, können ab sofort von der KiTa ausgeschlossen werden. Lassen Eltern ihr Schulkind nicht gegen Masern impfen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Nicht nur Kinder müssen geimpft werden, sondern auch Lehrer, Erzieher, Ärzte oder Hausmeister. Wird die Impfung nicht durchgeführt, sind nicht nur die betroffenen Personen gefährdet, sondern auch das direkte Umfeld. Besonders wenn es dort Menschen gibt, die wegen ihres Alters oder Vorerkrankungen nicht geimpft werden können. Nicht zuletzt dieser Umstand war Grund eine Impfpflicht für Masern einzuführen.

Masern sollten nicht unterschätzt werden

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind extrem ansteckend und im schlimmsten Fall sogar tödlich. Erste Anzeichen ähneln einer Erkältung – Husten, Fieber und tränende Augen. Die eigentlichen Masern sind dann rote Flecken mit einem weißen Punkt in der Mitte, Beginn ist dann meist in der Mundschleimhaut. Der Ausschlag erscheint erst wesentlich später am ganzen Körper. Die Masernviren heißen Paramyxo und werden über Speicheltröpfchen übertragen. Die Ansteckung kann also schon über husten oder niesen passieren, allerdings auch einfach durch eine feuchte Aussprache. Über Mundschleimhaut und Nase dringt der Virus dann in den Körper ein. Das Tückische: Der eigentliche Ausbruch erfolgt erst viel später als die Ansteckung zurückliegt.

Folgen von Masern

Die Punkte am ganzen Körper sind zwar unangenehm, allerdings kann die Masernerkrankung noch weit schlimmere Folgen haben. Der Virus schwächt das Immunsystem und greift innere Organe wie Lunge oder Darm an. Die sogenannte Masern-Enzephalitis (eine Form der Hirnhautentzündung) kann im schlimmsten Fall zu bleibender geistiger und körperlicher Behinderung führen oder sogar eonen tödlichen Verlauf nehmen.

Bei Masern gilt: Wer sie einmal hatte, bekommt sie nicht noch einmal. Denn das Immunsystem hat sich an den Keim gewöhnt und produziert die passenden Abwehrstoffe, genannt Antikörper. So kann der Virus erfolgreich durch den eigenen Körper bekämpft werden.

Behandlung von Masern

Aktuell gibt es kein Medikament gegen Masern. Es ist nur möglich die Symptome zu lindern. Das geht mit strenger Bettruhe und mit viel Flüssigkeit. Fieber kann mit Paracetamol oder Ibutropfen behandelt werden. Im Einzelfall können sich die Flecken auf der Haut entzünden oder es kann sich eine Lungen-Entzündung entwickeln. Antibiotika können helfen das ausbreiten von Bakterien zu verhindern. Meist gönnt sich das Kind schon intuitiv Ruhe und muss nicht zu sehr zum Verweilen im Bett animiert werden.

Impfen kann vor dem Masernvirus schützen

Fachleute raten, die erste Masernnimpfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat durchführen zu lassen. Vorher ist das Baby durch die Abwehrstoffe der Mutter geschützt. Für einen lebenslangen Schutz vor Masern benötigt das Kind eine weitere Impfung. Die STIKO empfiehlt sie zwischen dem 15. und 23. Monat. Dadurch hat das körpereigene Immunsystem das entsprechende Level erreicht und der Virus kann lebenslang bekämpft werden. Die sogenannten Impfdurchbrüche kommen bei Masern äußerst selten vor. Nur etwa ein Prozent der geimpften Personen wird später erneut vom Virus befallen. Die eigentliche Erkrankung verläuft dann auch deutlich milder. Die Impfung wird vom Kinderarzt durchgeführt und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

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