Um die Wohnkosten tragen zu können, erhalten Haushalte mit geringem Einkommen Wohngeld.

Staatliche Leistungen für Eltern

Wohngeld

Um die Wohnkosten tragen zu können, erhalten Haushalte mit geringem Einkommen Wohngeld. Dieses wird einerseits als Mietzuschuss andererseits als Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt.

Wohngeld wird nicht gewährt für unangemessen hohe Miet- bzw. Belastungskosten. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit zwischen einer Transferleistung und Wohngeld zu wählen. Ausgeschlossen ist dieses Wahlrecht allerdings, wenn durch Einkommen und Wohngeld der Bedarf gedeckt wird. In diesem Fall gilt das Wohngeld als vorrangige Leistung.

Wer ist wohngeldberechtigt?

 Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung
  • sowie Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft.

Allgemeine Voraussetzung für die Wohngeldberechtigung ist, dass die Wohnung bzw. das Haus von dem Antragsteller selbst bewohnt wird und dieser auch für die Wohnkosten selbst aufkommt.

Wer im einzelnen wohngeldberechtigt ist, hängt ab von der

  • Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der Miete bzw. Belastung

Zum Familieneinkommen zählen alle Jahreseinkommen sämtlicher Familienmitglieder. Nicht berücksichtigt werden dabei das Kindergeld sowie bestimmte Versicherungsbeträge und Freibeträge.

Um wohngeldberechtigt zu sein, darf das Gesamteinkommen bestimmte Beträge nicht überschreiten. Diese richten sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt darf das monatliche Gesamteinkommen beispielsweise 1.140 Euro nicht übersteigen.

Zur Miete zählen auch Wasser- und Abwasserverbrauch, Müllbeseitigung und Treppenbeleuchtung.

Wie hoch ist das Wohngeld?

 Die Höhe des Wohngeldes ist ebenfalls abhängig von den Faktoren

  • Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der Miete bzw. Belastung

Zuschüsse werden nur bis zu bestimmten Miet- bzw. Belastungshöchstbeträgen gezahlt. Diese richten sich nach dem örtlichen Mietniveau. Jede Gemeinde ist dabei einer von sechs Mietstufen zugeordnet.

Wie lange erhalte ich Wohngeld?

Ab dem Monat der Antragstellung wird das Wohngeld für ein Jahr gezahlt. Der Folgeantrag sollte aufgrund der Bearbeitungsdauer einige Monate vor Ablauf des Bewillligungszeitraumes gestellt werden. 

Wo kann ich es beantragen?

Der Antrag ist schriftlich bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts-, oder Kreisverwaltung zu stellen.
 

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