Staatliche Leistungen für Eltern

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Zu den wesentlichen staatlichen Leistungen für Eltern zählt das Kindergeld. Ab einem jährlichen Einkommen von ca. 65.000 Euro bei Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Kindergeldes der Kinderfreibetrag.

Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und steht somit allen Eltern mit Kind zu. 

Wie hoch ist das Kindergeld?

 Die Höhe wird nach Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt (Stand: 2021):

  • 219 Euro für das erste Kind
  • 219 Euro für das zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro ab dem vierten Kind

Wer bekommt für welchen Zeitraum Kindergeld?

Für alle Kinder wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin Kindergeld bezahlt werden, wenn

  • sich das Kind in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet
  • das Kind eine Berufsausbildung aufnehmen will, aber mangels Ausbildungsplätze nicht kann
  • das Kind an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Europäischen Freiwilligendienst oder Auslandsdienst nach Zivildienstgesetz teilnimmt

Voraussetzung für die genannten Punkte ist, dass das volljährige Kind nicht voll erwerbstätig ist oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

 Kindergeld wird außerdem gezahlt für

  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die als Arbeitssuchende gemeldet sind
  • eine Übergangszeit von maximal vier Monaten (z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung)

 Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht weiterhin Anspruch

  • bei behinderten Kindern, deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr vorlag, ohne altersmäßige Begrenzung

Volljährige über 25, die sich in einer Ausbildung befinden, haben weiterhin längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes Anspruch auf Kindergeldzahlung, wenn sie

  • den gesetzlichen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst geleistet haben
  • sich freiwillig für längstens drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben
  • statt des Grundwehr- bzw. Zivildienstes als Entwicklungshelfer gearbeitet haben.

 An wen wird das Kindergeld gezahlt?

Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Alleinerziehenden. Leistet der andere Elternteil ausreichend Unterhalt, steht ihm die Hälfte des Kindergeldes zu. Da das Kindergeld jedoch nicht zur Hälfte an beide Eltern ausgezahlt werden kann, ist der Unterhaltspflichtige berechtigt, von dem zu zahlenden Unterhalt die Hälfte des ihm zustehenden Kindergeldes abzuziehen.

Wo beantrage ich das Kindergeld?

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse gestellt werden.

Kinderfreibetrag

Ab einem jährlichen Einkommen von ca. 65.000 Euro bei Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Kindergeldes der Kinderfreibetrag. 

 
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Dabei hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Kinderfreibetrag in Höhe von 2.184 EUR jährlich. Darüber hinaus besteht Anspruch auf einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320 EUR jährlich.

Ist ein Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, stehen dem Alleinerziehenden die vollen Freibeträge jährlich zu.

Leistet der Barunterhaltspflichtige weniger als 75 Prozent des geschuldeten Unterhalts, kann sein Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte des anderen Elternteils übertragen werden. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird dabei automatisch übertragen.

Ist das Kind bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil nicht gemeldet, kann der Alleinerziehende den vollen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf beanspruchen. In diesem Fall findet keine automatische Übertragung des Kinderfreibetrages statt. 

Verwandte Artikel

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Zurück nach oben