Höhere finanzielle Unterstützung und bessere Schwangerenberatung

2010: Das ändert sich für Familien

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibetrag

Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind ist von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro gestiegen.

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wurde von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die Sechs- bis Elfjährigen angehoben. Der Kinderfreibetrag wurde von 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht.

Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt nun:

für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 317 Euro
für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Verbesserte Schwangerenberatung

Im Interesse einer besseren Beratung von Schwangeren, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten,  ist ein verändertes Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft getreten. Der für die Diagnose zuständige Arzt ist nun verpflichtet, die Schwangere zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die aus der Analyse resultieren können, zu beraten und gegebenenfalls entsprechende Fachärzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen erfolgen; der Arzt muss hierbei die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären. Die Schwangere muss die Beratung bzw. den Verzicht auf die Beratung dokumentieren.
 

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