Schwangerschafts-ABC

Mutterschutz – Gesetz für werdende Mütter

Schwangere und Mütter sind nicht normal belastbar. Deshalb gibt es in Deutschland das Mutterschutzgesetz. Beharren Sie ruhig auf Ihre Rechte, denn die sind zu Ihrem Schutz und dem Ihres Kindes da.

Während der Schwangerschaft und danach unterliegt die werdende Mutter mit dem Mutterschutz arbeitsrechtlich einem besonderem Schutz. Damit die jeweiligen Schutzbedingungen eingehalten werden können, sollte man sobald wie möglich nach bekannt werden der Schwangerschaft den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Ab dann besteht im Rahmen des Mutterschutzgesetzes Kündigungsschutz für die Schwangere.

Einschränkungen für Schwangere

Schwangere dürfen laut Mutterschutz keine Tätigkeit ausüben, die sie oder das Ungeborene gefährden könnten. Insbesondere dürfen sie keinen gesundheitsgefährdenden oder giftigen Stoffen, Dämpfen, Gasen oder Strahlen ausgesetzt werden. Natürlich darf keine Arbeit sie überlasten, deshalb sind Akkordarbeit, Nachtarbeit und Mehrarbeit für Schwangere verboten.

Der Arbeitsplatz muss für Schwangere eingerichtet sein, so darf sie ab dem 5. Monat nicht länger als vier Stunden stehend arbeiten. Ebenso darf sie keine Tätigkeit ausüben, bei der sie eine hockende oder gebückte Haltung einnimmt. Sieht der Arzt die Gesundheit der Mutter und des Kindes gefährdet, kann er ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Dies kann auch bei psychischer Belastung, wie z.B. Mobbing der Fall sein. Für die Dauer des Beschäftigungsverbots bekommt die werdende Mutter ihr durchschnittliches Gehalt weiter ausbezahlt.

Mutterschutzfrist

Von sechs Wochen vor, bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin besteht die Mutterschutzfrist, in der die Mutter nur auf ausdrücklichen Wunsch arbeiten darf. Bei einer Frühgeburt oder der Geburt von Mehrlingen verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt. Während der Schutzfrist hat die Mutter Anspruch auf Mutterschutzgeld, welches die Krankenkasse zahlt.

Eine Auflistung der gesetzlichen Regelungen und finanziellen Leistungen finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben hat.

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