Anträge in der Schwangerschaft

Schwangerschafts-ABC

Anträge: Schwangerschaft und Bürokratie

Mutterschaftsgeld, Krankenkasse, Elternzeit, Elterngeld. Wo und wann muss was beantragt werden? Da verlieren Eltern schnell den Überblick. Um welche Anträge Sie sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt kümmern müssen.

Deutschland, Land der Formulare! Das gilt leider auch für die Zeit der Schwangerschaft und Geburt. Um welche Anträge Sie sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt kümmern müssen, finden Sie hier.

Zu den unangenehmsten Dingen, die in einer Schwangerschaft zu erledigen sind, zählen sicher die zahlreichen Anträge, die gestellt werden müssen. Doch sollten Sie sich bemühen, alle erforderlichen Anträge schon vor der Entbindung so weit wie möglich auszufüllen, da Sie danach wahrscheinlich keinen Kopf dafür haben.

Anträge während der Schwangerschaft

Schon vor der Entbindung können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. An die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts wenden Sie sich, wenn Sie privat versichert sind.

Eine werdende Mutter die ALG II empfängt kann ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mehrbedarf erheben. Außerdem kannsSie Zuschüsse zu Umstandsmode und Babyausstattung beantragen.

Anmeldungen nach der Geburt

Nach der Geburt sollten Sie als erstes Ihr Kind bei der Krankenkasse anmelden. Dafür müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, so wählen die Eltern, bei welcher Versicherung sie ihr Kind anmelden. Nach etwa zwei Wochen sollten Sie von der Krankenkasse die Versichertenkarte für Ihr Kind erhalten.

Wenn das Standesamt Ihr Kind nicht automatisch dem Einwohnermeldeamt meldet, müssen Sie das so schnell wie möglich machen. Dazu benötigen Sie Ihren Ausweis, Ihre Lohnsteuerkarte, die Geburtsurkunde und ggf. die Vaterschaftsanerkennung. Erkundigen Sie sich ob es sich für Sie lohnt, die Steuerklasse zu wechseln.

Möchte die Mutter oder der Vater in Elternzeit gehen, muss diese sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Es muss dabei auch schon die Dauer der Elternzeit angegeben werden.

Geld, das Ihnen zu steht

Einen Antrag auf Elterngeld sollten Sie innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen, da das Geld höchstens für drei Monate rückwirkend bezahlt wird. Hierbei muss auch eine Bescheinigung über bezogenes Mutterschaftsgeld und ein Einkommensnachweis eingereicht werden.

Unabhängig davon steht den Eltern Kindergeld zu. Dieses wird je Kind bis zum Ende der Ausbildung, höchstens aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Sie beantragen es bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit.

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