Reform beim Kinderzuschlag Mehr Geld für Familien mit geringem Einkommen Redaktion Ab Oktober 2008 tritt der weiterentwickelte Kinderzuschlag in Kraft. Die Bundesregierung verspricht sich von der Neuregelung dieser Leistung eine deutliche Entlastung für Familien mit niedrigem Einkommen. Dafür wurde die bisher gültige Mindesteinkommensgrenze auf 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgelegt. Damit soll der Kreis derjenigen, die den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen können, verdoppelt werden. Gleichzeitig soll die Reform gewährleisten, dass Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Unterhalt bestreiten könnten, nicht aber den ihrer Kinder, ohne zusätzliche Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II auskommen. Dies war bislang für viele geringverdienende Eltern die sinnvollere, weil lukrativere Lösung. Um diesen Personenkreis zusätzlich zu entlasten, wurde die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf künftig 50 Prozent statt wie bisher 70 gesenkt. „Es ist wichtig, dass wir Eltern fördern, die aktiv für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen und ihren Kindern so ein Vorbild sein wollen“, so Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Dies sei „langfristig die beste Vorsorge gegen Kinderarmut.“ ALG-II-Empfänger können weiterhin nicht zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Die neue Regelung räumt ihnen allerdings ein Wahlrecht bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen ein. Anders ausgedrückt: Wer seinen eigenen Lebensunterhalt aus Arbeitslosengeld II bestreiten muss, darf nun entscheiden, ob er wie bisher einen Mehrbedarf geltend macht oder stattdessen den Kinderzuschlag in Anspruch nimmt. Mehrausgaben in Höhe von 265 Millionen Euro Neben den Änderungen beim Kinderzuschlag gelten ab 2009 auch neue Regelungen zum Wohngeld. Die staatlichen Mehrausgaben für dieses Maßnahmenpaket sollen sich auf etwa 265 Millionen Euro belaufen. Dafür sollen bis zu 150.000 Kinder unter 25 Jahren mehr als bisher vom neuen Kinderzuschlag profitieren. Ob die Reform des Kinderzuschlags dies tatsächlich gewährleistet und darüber hinaus gar einen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut darstellt, muss jedoch abgewartet werden. Die Antragstellung selbst bleibt kompliziert und die Feststellung der Bedürftigkeit unterscheidet sich kaum von dem Verfahren, das für das Arbeitslosengeld II angewandt wird. Außerdem werden die betroffenen Eltern weiterhin im Vorfeld ausrechnen müssen, ob sie mit der Alternative, das eigene Einkommen durch ALG II aufzustocken, finanziell nicht besser gestellt wären.