Eine Hinterbliebenenrente erhalten Witwen oder Witwer nach dem Tod des Ehegatten, wenn dieser rentenversichert war.

Versorgung von Witwen und Witwern

Hinterbliebenenrente

Eine Hinterbliebenenrente erhalten Witwen oder Witwer nach dem Tod des Ehegatten, wenn dieser rentenversichert war und mindestens fünf Jahre (gesetzliche Wartezeit) Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Die Hinterbliebenenrente gibt es in mehreren Abstufungen.

Große Witwen-/Witwerrente

Die große Witwen-/Witwerrente erhalten Ehegatten, die

  • das 45. Lebensjahr vollendet haben oder
  • erwerbsgemindert sind oder
  • ein Kind unter 18 betreuen und erziehen oder
  • für ein behindertes Kind sorgen

Wie hoch ist die große Witwen/-Witwerrente?

Als Witwe/Witwer erhalten Sie in der Regel 55 Prozent der Rente ihres Ehegatten.

Halbwaisenrente

Kinder haben generell bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Befinden sie sich noch in einer Berufsausbildung oder einem Studium, bleibt der Anspruch bis zur Beendigung der Ausbildung bestehen. Er erlischt jedoch spätestens mit dem 27. Lebensjahr. Die Höhe der Halbwaisenrente ist einzelfallabhängig.

Die Halbwaisenrente wird dem Kind als eigenes Einkommen angerechnet, was zur Folge hat, dass das Kind freiwillig krankenversichert werden muss. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass die Rente allein durch den Betrag zur freiwilligen Krankenversicherung aufgebraucht wird.

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