Staatliche Leistungen für Eltern

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine einkommensunabhängige Vor- bzw. Ausfallleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Er wird für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt, die keinen oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt bekommen.


Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe der Zahlungen beträgt

  • Kinder bis 6 Jahre: 125 Euro monatlich
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 168 Euro monatlich

Abgezogen werden Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils sowie eventuelle Waisenbezüge. Die Zahlungen erfolgen kalendermonatlich im Voraus.


Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Unterhaltsvorschussleistungen können maximal 6 Jahre bezogen werden. Sie enden mit dem zwölften Geburtstag des Kindes oder bei erneuter Heirat des Alleinerziehenden.


Wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Der Antrag ist in der Regel beim zuständigen Jugendamt zu stellen.

Der Anspruch des Kindes auf Sozialhilfe oder Sozialgeld bleibt neben dem Unterhaltsvorschuss bestehen.

Krystel Klinkert



Kommentare

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

Kommentar zu diesem Artikel verfassen:

 
 Bitte die hier dargestellte Buchstabenfolge eingeben: