Häufig ist die Überschuldung dabei das Ergebnis eines jahrelangen Ringens, hervorgerufen durch ein einschneidendes Erlebnis in der Familie

Überschuldung

Wenn das Geld plötzlich nicht mehr reicht

Günstige Kreditangebote lassen manche Familie ihren Urlaub oder eine benötigte Anschaffung durch Banken finanzieren. Ändern sich die Lebensumstände, geht die Rechnung plötzlich nicht mehr auf. Es droht die Überschuldung.

Zwar ist die Anzahl privater Insolvenzen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) im ersten Halbjahr 2008 um etwa 15 Prozent zurückgegangen. Durch die sich abzeichnenden Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise dürfte sich dieser Trend jedoch in absehbarer Zeit umkehren. Häufig ist die Überschuldung dabei das Ergebnis eines jahrelangen Ringens, hervorgerufen durch ein einschneidendes Erlebnis in der Familie.

„Hauptauslöser für finanzielle Krisen sind Arbeitslosigkeit sowie die Haushaltsauflösung durch Trennung oder Scheidung.“, erläutert Michael Eham, Leiter der Schuldnerhilfe Köln. „Die Gründung einer Familie führt häufig zu einem erneuten Finanzbedarf. Da finanzielle Reserven fehlen, droht bei Verlust des Arbeitsplatzes oder bei einer Trennung dann sehr schnell Armut.“ 

Wege aus der Überschuldung

Befindet man sich in einer solchen Situation, sollte man umgehend handeln. Dabei hilft der Staat aus finanziell prekären Situationen herauszukommen. Wichtigstes Instrument stellen hierbei die von Ländern und Kommunen geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen dar. 

Wenn verschuldete Menschen die Beratungsstellen aufsuchen, ist ihre finanzielle Situation oftmals so eng, dass für sie zunächst eine Krisenintervention erforderlich ist. Hier suchen Berater gemeinsam mit den Schuldnern nach Möglichkeiten, die monatlichen Miet- und Energieschulden in Griff zu bekommen. Ziel ist es eine Wohnungskündigung oder Sperre der Energieunternehmen abzuwenden. 

Was Schuldnerberatungsstellen leisten

Nach dieser Soforthilfe beginnt die eigentliche Arbeit der Schuldnerberatungsstellen. Zunächst wird der Überblick über die offenen Rechnungen verschafft. Nicht selten bedeutet dies, dass ungeöffnete Post, gesammelt in Schuhkartons und Tüten, gesichtet und sortiert werden muss.

Eine Selbstauskunft verschafft schließlich einen ersten Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners. Bei weiteren Treffen prüft man, ob die Forderungen gegen den Schuldner, zum Beispiel bezüglich Höhe, Fristen, Kosten und Zinsen, rechtens sind. Bei Zweifeln kann die Hilfe der Beratungsstellen so aussehen, dass sie Anwälte, Verbraucherzentrale oder andere Stellen einschalten. 

Ferner erarbeiten Beratungsstellen mit dem Schuldner Haushaltspläne, mit denen in Zukunft nicht mehr Geld ausgegeben wird, als dem Schuldner zur Verfügung steht. Ebenfalls überprüfen die Berater Ansprüche der Schuldner auf soziale Leistungen. 

Zudem sprechen Berater mit den Gläubigern darüber, wie viel Prozent der ausstehenden Summe der Schuldner über Jahre in einem so genannten Vergleichsverfahren zurück zahlt und auf welche Summe sie verzichten.  
 
Meistens jedoch kann die außergerichtliche Einigung zwischen Gläubigern und dem Schuldner nicht erzielt werden. In solchen Fällen kann eine Schuldnerberatungsstelle Hilfe bei der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzvefahrens leisten – den Schuldner bei der Antragstellung an das zuständige Insolvenzgericht unterstützen und ihm die vorgeschriebene Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen ausstellen. 

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