Homosexualität und Kinderwunsch

Vereinbarkeit oder Widerspruch?

Homosexuelle Paare, die sich ein Kind wünschen, haben immer noch mit vielen Widerständen zu kämpfen. Dabei geht es nicht nur um gesellschaftliche Vorurteile. Auch eine rechtliche Gleichstellung durch den Gesetzgeber lässt weiter auf sich warten.

Kinder von homosexuellen Partnern können zwar einer gewissen Stigmatisierung ausgesetzt sein, dennoch lernen sie gewisse Dinge, die Kindern aus normalen Familien verwehrt bleibt. Was durch die Familienstruktur automatisch mitgegeben wird ist, dass die Geschlechterrolle von Eltern nicht mit bestimmten Tätigkeiten verbunden wird.

Das bedeutet, Kinder denken in so einem Fall nicht, eine Frau sei beispielsweise für den Haushalt und ein Mann fürs Geld verdienen zuständig. Sondern sie lernen, dass die Aufteilung offen ist und nicht mit einem Geschlecht in Zusammenhang stehen muss.


Adoption und Homosexualität


In Deutschland können zwar homosexuelle Paare sich in eine Lebenspartnerschaft eintragen, dennoch genießen sie nicht die gleichen Rechte, wie in einer heterosexuellen Beziehung. Beispielsweise darf eine Adoption von Kindern nur von Ehepaaren im klassischem Sinne durchgeführt werden oder von Einzelpersonen. Jedoch nicht von einem homosexuellem Paar, welcher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenlebt.

Gemeinschaftliche Adoptionen sind somit einem homosexuellen Paar nicht gestattet, während eine Stiefkind-Adoption in Deutschland zugelassen ist. Was bedeutet, dass in einer Beziehung der eine Partner das Kind des anderen adoptieren darf.


Künstliche Befruchtung und Homosexualität

Warum Menschen eine künstliche Befruchtung vornehmen wollen, liegt nicht nur daran, weil sie steril sind. Wobei von Sterilität gesprochen werden kann, wenn bei einem Paar nach 2 Jahren regelmäßigen Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eintritt. Regelmäßiger Verkehr bedeutet, wenn er mindestens zweimal pro Woche stattfindet.

Der Wunsch nach einer künstlichen Befruchtung kann auch bei gesunden empfängnisfähigen Frauen vorkommen, deren Geschlechterorientierung jedoch gleichgeschlechtlich ausgerichtet ist.
Doch leider ist eine künstliche Befruchtung, genauso wie eine Adoption, für homosexuelle Paare rechtlich nicht gestattet.

Zwar dürfen Ehepaare oder heterosexuelle Paare in einer gefestigten Partnerschaft eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, für lesbische Frauen jedoch ist dies nicht gestattet. Ärzte, welche dennoch eine künstliche Befruchtung bei homosexuellen Frauen vollziehen, befinden sich in einer rechtlichen Grauzone.


Möglichkeiten für homosexuelle Paare

Sowohl bei einer Adoption als auch bei einer künstlichen Befruchtung, müssen homosexuelle Paare auf die im Ausland befindlichen Möglichkeiten zurückgreifen. In anderen Ländern, wie beispielsweise Schweden, Spanien, England und Finnland ist eine gemeinschaftliche Adoption  durch Homosexuelle gestattet.

Eine künstliche Befruchtung von homosexuellen Partnern ist hingegen in den Niederlanden, Belgien und weiteren Ländern möglich.

Wanda Steinmetz



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Kommentare

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Danielle

am 01. 2009-02-01 2009 um 16:10 Uhr

Hallo,
Ist ja alles schön und gut dass überall über unsere Rechte geschrieben wird,
aber genauere Adressen mit Kliniken oder Hebammen die Insenimationen durchführen würden ehrlich gesagt mehr helfen.

Ich komm aus Luxemburg und muss jedes mal 2000km hin und zurück fahren mit der unsicherheit ob es dann überhaupt klappt oder net!!

Haben sie evt. adressen aus Belgien oder Holland??
mit freundlichen grüssen

Danielle


 

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