Hausunterricht / Homeschooling

Eine Alternative zum Schulunterricht?

Hausunterricht / Homeschooling ist eine Bildungsform, bei der Eltern und Privatlehrer Schüler außerhalb der Schule unterrichten. Dies ist in Deutschland verfassungswidrig – zum Missfallen auch deutscher Eltern.

In den letzten Jahren berichteten die Medien von mehreren deutschen Familien, die sich aus diversen Gründen weigern, ihre Kinder zur Schule zu schicken und sich für Hausunterricht entschieden haben. Dies hat aufgrund der Schulpflicht rechtliche Konsequenzen, weshalb sich bereits einige Familien gezwungen sahen, das Land zu verlassen.

Laut der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen besuchen in Deutschland zwischen 40 und 80 Kinder aus religiösen Gründen keine Schule. Insgesamt gibt es derzeit etwa 500 bis 3000 deutsche Homeschooler.

Hausunterricht hat sehr unterschiedliche Formen. Diese reichen von sehr offenen, vom staatlichen Schulsystem stark abweichenden Ansätzen („Unschooling“) bis zu nah an traditionellem Schulunterricht orientierten Varianten. Letztere ermöglichen den Schülern oft gute Ergebnisse bei staatlichen Prüfungen. So gibt es unter den mehr als 1,5 Millionen US-amerikanischen Homeschoolern einige Harvard-Absolventen.


Bußgeld und Flucht ins Ausland


Deutschland ist das einzige europäische Land, in dem eine Schulpflicht besteht. Diese gestattet nur in Sonderfällen außerschulischen Unterricht, unter anderem bei Kindern, deren Eltern im Ausland arbeiten oder wenn ein Schüler aufgrund einer Krankheit nicht transportfähig ist. Die Bildung erfolgt dann durch examinierte Lehrkräfte und auf Grundlage des staatlichen Lehrplans.

Wie einige weitere Familien wurde das Ehepaar Dudek zu einem Bußgeld verurteilt, da es seine Kinder gesetzeswidrig seit mehreren Jahren zuhause unterrichtet. Schulen betrachtet die Familie als Orte der Versuchung und Sünde.

Die Eheleute Neubronner beschäftigten jahrelang deutsche Gerichte, da die zwei Söhne seit einigen Jahren nicht mehr zur Schule gingen. Schließlich flüchtete die Familie nach Frankreich, da Homeschooling dort legal ist.

Im Januar 2010 beschloss ein US-Gericht, der deutschen Familie Romeike Asyl und Homeschooling zu gewähren. Laut dem Richter sei das Unterbinden von Hausunterricht die Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts.


Von Eltern genannte Gründe, weshalb sie Homeschooling bevorzugen

  • Schulen berücksichtigen bestimmte religiöse Werte nur unzureichend
  • Schulbesuch sei nicht vereinbar mit den pädagogischen Prinzipien der Eltern und könne daher zu persönlichen Fehlentwicklungen führen
  • Ein Kind solle nicht zum Schulbesuch gezwungen werden
  • Ablehnung des staatlichen Schulsystems
  • Das staatliche Schulsystem verfolge einen heimlichen Lehrplan, der nicht den offiziellen Bildungszielen entspreche
  • Hausunterricht biete bessere Bildungsmöglichkeiten und ermögliche dem Kind, selbstbestimmt zu lernen
  • Ablehnung der Schule als sozialisierende Institution
  • Schutz der Kinder vor Gewalt, Mobbing und Drogen



Kritik an Homeschooling

Kritiker von religiös begründetem Homeschooling sind der Ansicht, dass auch Kindern von sehr religiösen Eltern Wissen über Sexualität, Naturwissenschaften und verschiedene Weltanschauungen vermittelt werden muss. Die Ablehnung dessen sei oft der Grund für Hausunterricht.

Einige Kritiker befürchten die Entstehung einer Parallelgesellschaft und dass sich die Schüler mit Gleichaltrigen unterschiedlicher Herkunft nicht ausreichend sozialisieren können.


Fazit


Für Erziehende gilt es, abzuwägen, ob sie Hausunterricht unter Berücksichtigung der genannten Aspekte in ihrer Situation als vorteilhaft erachten und ob sie sich gegebenenfalls den rechtlichen Konsequenzen stellen möchten.

Henry Kasulke



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Kommentare

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Lara

am 13. 2010-06-13 2010 um 16:55 Uhr

Wer möchte, dass künftig auch in Deutschland Hausunterricht nicht mehr bestraft werden soll, kann folgende Petition bis 16.06.2010 noch mitzeichnen. Über 5000 Menschen von der Grundschullerhrerin über den Oberstudienrat bis zum Professor und viele Vorstände von Familien und Hochbegabten-Vereinen sind unter den Unterzeichnern zu finden.
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das häusliche Lernen bzw. den
Hausunterricht zu erlauben und straffrei zu stellen.
Begründung
Hausunterricht oder Homeschooling wird in allen EU Ländern und englisch sprachigen Ländern bereits schon länger mit großem Erfolg praktiziert und erweist sich immer mehr als der Bildungsweg der Zukunft. In Deutschland ist es eine noch weitgehend unbekannte und mit zahlreichen Vorurteilen behaftete Form des Lernens. Die unzureichende Vermittlung von ethischen und moralischen Grundwerten an öffentlichen Schulen, Gewalt und Mobbing, negative Sozialisation der Kinder, fehlende Lernfreude, sinkendes Bildungsniveau, die Unfähigkeit vieler Schulen Kinder individuell zu fördern und ihrem persönlichen Begabungsprofil zu bilden, haben dazu geführt, dass immer mehr Eltern sich Alternativen im bestehenden Bildungssystem wünschen.
Bis dato existiert die Schulpflicht in Deutschland statt einer sinnvolleren Lernpflicht. Schule wird somit in Deutschland direktiv verordnet. Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, müssen mit staatlichen
Strafmaßnahmen wie Bußgeldern rechnen und werden somit unnötig kriminalisiert. Es sollte mündigen Bürgern frei gestellt sein wo sie ihren Kindern Bildung zukommen lassen. Alle staatlichen Sanktionsmaßnahmen gegen Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, sollten aufgehoben werden.
Hauptpetent: Wolf, Matthias
Ende Mitzeichnungsfrist: 16.06.2010
Link:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11495

Zum Mitzeichnen ist eine kurze Registrierung erforderlich

Ein Bericht von Dr. Karin Jäckel:
http://www.familyfair.de/Politik/gleichstellung/kindesentziehung-der-familiaere-supergau.ht[..] sind jedoch nicht nur dann in Gefahr, ihre Eltern durch Kindesentziehung zu verlieren, wenn diese nach Auffassung von Jugendamtsmitarbeiter/innen versagen oder zu versagen scheinen. Sie können auch selbst Anlass dazu bieten. Dann etwa, wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht ins soziale und/oder schulische Schema F passen.
Oftmals sind entzogene Kinder und Jugendliche besonders intelligent und gebildet, sensibel, gerechtigkeitsbezogen und selbstbewusst, scheitern aber im schulischen Ablauf oder werden dort so lange gemobbt, bis sie überreagieren und prompt als verhaltensgestört eingestuft werden.
Andrere Kinder sind in Gefahr, weil sie eine Behinderung haben, wegen der sie als entwicklungsverzögert oder vernachlässigt vermutet werden.


Benutzer gelöscht

am 26. 2010-02-26 2010 um 20:11 Uhr

Die Menschheit kennt seit seiner Exestenz ethische und moralische Fehltritte. Angefangen mit dem Sündenfall, wenn man es christlich sehen möchte. Ob es in der Vergangenheit mehr oder weniger minderwertige menschliche Handlungen gab, kann ich leider nicht sagen, ich bin erst seit ein paar Jahrzenten dabei. Doch grade auch auf dem Schulhof, die Gründe mögen diverse sein, spiegeln sich Diskrepanzen wieder.
Ich kann die Eltern gut verstehen, die ihre Kinder vor Drogen, Alkohol, Gruppenzwang oder Mobbing vernhalten möchten. Leider sind Unfälle wie "Komasaufen" völlig alltäglich geworden.
Es ist doch in Ordnung, wenn Eltern Angst um ihre Kinder haben oder ihnen einfach nur eine bessere Bildung bieten möchten. - Und wenn der Grund eben der Glaube ist (ein empfindliches Thema bei vielen), man sollte Eltern dieses Recht nicht abstreiten.
Andere Länder geben den Eltern diese Freiheit, es scheint dor zu funktionieren.

@Frau Schmitz:
Liebe Frau Schmitz,
Vielleicht hat es der Staat garnicht so böse gemeint, wie es wohl scheinen mag. Leider ist unser Staat, wie jeder andere auch, etwas fehlerhaft. Ich kann mir gut vorstellen, dass er bei seiner Formulierung einfach nur nicht an diese Möglichkeit gedacht hat. (Und andere halten sich an diese Formulierung, ergibt sich von selbst.)
Wenn man Deutschland in Zeitungen symbolisch darstellt, steht für unser Land ein Männchen mit einer Schläfmütze. Dieses Symbol sagt aus, dass unser Land für jede Kleinigkeit eine Regelung hat. Aber vielleicht regelt der Staat einiges einfach nur nicht ausreichend. Ständig müssen doch irgendwelche Änderungen vorgenommen werden, was auch normal ist.
Es wäre doch schön, wenn sich unser lieber Herr Fiskus auch mit diesem Thema genauer präziser auseinander setzt und uns schon bald eine Klausel hierfür zwischenschiebt. (Einfach gesagt, ich weiss..)

Ich würde mich für viele Kinder freuen, wenn sie diese Möglichkeit hätten.


Andrea Schmitz

am 12. 2010-02-12 2010 um 13:45 Uhr

Erstaunlich ist nur, dass es nicht verfassungswidrig ist. Zum einen haben wir das Grundgesetz, ich nenne hier nur Art. 6.2 "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Man merke, Artikel 6 kommt VOR Artikel 7.1 "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates."

Wieso lassen wir es zu, dass der Staat unsere Rechten (!) und die uns zuvürderst obliegende Pflichten (!) durch eine im Grundgesetz (also in der deutschen Verfassung) nicht existierenden Schulpflicht einschränken?

Der Aufsicht des Staates wird im GG definiert und muss darf anhand Artikel 6 nicht zwingend heißen, dass Bildung NUR in einer Schulgebäude stattfinden kann/darf/soll.

Das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des
Grundgesetzes, das Grundrecht der körperlichen
Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Abs. 1 (welches verletzt wird, wenn manche "rechtliche Konsequenzen" vollzogen werden) werden alle missachtet, wenn man darauf besteht, der "Aufsicht des Staates" gleichzusetzen mit "Schulzwang".

Willkommen nach Deutschland. Das Land wo Unrecht zu Recht deklariert wird.


 

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