Staatliche Leistungen für Eltern

Elternzeit und Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2007 gelten die Neuregelungen für Elternzeit und Elterngeld, welches das bis dahin bestehende Erziehungsgeld ablöst. Sie finden auch Anwendung auf Eltern, deren Kinder vor diesem Tag geboren wurden.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternzeit sind:

  • ein bestehendes Arbeitsverhältnis
  • Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt
  • Berechtigte(r) betreut und erzieht das Kind überwiegend selbst

Der Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Durch diese Regelung erhalten die Eltern einen Anspruch auf Rückkehr in ihren früheren Beruf. Während der Elternzeit darf dem Anspruchsberechtigten nur in absoluten Ausnahmefällen gekündigt werden.

Wie lang dauert die Elternzeit?

Die Dauer der Elternzeit beträgt maximal drei Jahre bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dabei können jedoch bis zu zwölf Monate dieser drei Jahre auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes übertragen werden. Voraussetzung ist das Einverständnis des Arbeitgebers.

Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit von maximal 30 Wochenstunden. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld erfüllen Mütter und Väter die:

  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • dieses selbst betreuen und erziehen
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommens, welches in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt bzw. vor der Zeit des Mutterschutzes erzielt wurde. Dabei liegt der Maximalbetrag des Elterngeldes bei 1.800 Euro.

Geringverdienende, deren bereinigtes Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, erhalten einen prozentualen Ausgleich: je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich der Ausgleich um 1 Prozent. Anspruchsberechtigte, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich.

Elterngeld und Teilzeitarbeit

Geht der Anspruchsberechtigte während des Bezuges von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 30 Wochenstunden nach, so wird das daraus erzielte Einkommen in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Berechnet wird die Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen vor und nach der Geburt. Wobei ein Nettoeinkommen bis zu 2.700 Euro berücksichtigt wird. Das Elterngeld beträgt in diesen Fällen 67 Prozent der errechneten Differenz.

Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus

Bei Mehrlingsgeburten werden für jeden Mehrling 300 Euro zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Familien mit mehr als einem Kind erhalten unter folgen Voraussetzungen einen Geschwisterbonus:

  • bei einem Geschwisterkind: wenn dieses das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • bei zwei und mehreren Geschwisterkindern: wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Elterngeld erhöht sich in diesen Fällen um zehn Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Die Bezugsdauer beträgt für Alleinerziehende 14 Monate, wenn sie das Elterngeld als Ausgleich für ein wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen. Voraussetzung ist, dass sie für das Kind die alleinige Personensorge tragen oder ihnen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht und das Kind ausschließlich bei dem Alleinerziehenden lebt.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Vordrucke erhält man auch in vielen Gemeindeverwaltungen, den Krankenkassen sowie Krankenhäusern mit Entbindungsstationen.

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