Reisegepäckversicherungen

Im Dickicht der Fahrlässigkeitsklauseln

Wer wird versichert?

Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, sind automatisch Ihre mitreisenden Familienangehörigen und Hausangestellten, wenn sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, mitversichert.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Die Versicherungen greifen generell bei Diebstahl, Raub und vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Beschädigungen Dritter. Sie versichern gegen Verlust, solange der betreffende Gegenstand nicht liegen-,stehen- oder hängengelassen wurde.

Bei Unfällen oder Naturgewalten zahlen Sie generell auch, verweigern aber die Zahlung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Erdbeben…) Wenn Ihre Gegenstände beschlagnahmt wurden, die Beschädigung auf Verschleiß zurückgeht, oder der Schaden während des Campings erfolgt, wird ebenfalls nichts gezahlt.

Was wird versichert?

Versichert werden Dinge des persönlichen Reisebedarfs, solange es keine beruflich/gewerblich genutzten (z.B. Notebooks) sind.

Wenn Sie auf der Reise Gegenstände erwerben, sind Sie unter Umständen auch versichert. Dies gilt aber nicht für Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Dinge mit überwiegendem Liebhaberwert. Der maximale Erstattungswert liegt in der Regel bei nicht mehr als 10 Prozent des Versicherungsschadens und höchstens 300 Euro.

Gegenstände, die sich schon in Ihrer Unterkunft befanden, werden meistens nur dann erstattet, wenn sie entfernt wurden, aber nicht, wenn sie beschädigt oder zerstört wurden.

Ausweispapiere werden normalerweise ersetzt, während man bei Sportgeräten nur dann Geld bekommt, wenn der Schaden während nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs erfolgt. (z.B. ein Surfbrett, wenn man nicht surft, oder ein Fahrrad, wenn man nicht damit gefahren ist…)

Generell sollte man mit seinen Sachen sehr sorgsam umgehen, da die Versicherungen oftmals beim geringsten Verdacht der Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern und überhaupt oft die Zahlungen aus mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen verweigern und damit im Regelvertrag enthaltene Absicherungen wertlos machen. Kulanz ist deren Sache nicht!

Damit gilt in den meisten Fällen, was schon von Stiftung Warentest bemängelt wurde: „Reisegepäckversicherungen sind oft eher nutzlos!“

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