Jungenslich eund die erste eigene Wohnung

Jugendliche und die erste eigene Wohnung

„Mama, ich will ausziehen!“

Das erste, woran Jugendliche mitunter denken, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben: Raus aus dem Elternhaus, rein in die eigene Wohnung! Doch die meisten Jugendlichen unterschätzen dabei die damit einhergehenden Kosten und Verpflichtungen.

Es sind viele Schritte und Wege notwendig, um sich erfolgreich so einzurichten und zu organisieren, wie es einem im Elternhaus als selbstverständlich und reibungslos erscheint. Denn mit dem Auszug aus dem Elternhaus, häufen sich die ersten Probleme geradezu.

Wie besorge ich mir eine eigene Wohnung?

Bevor man auf Wohnungssuche geht, muss man sich zunächst einige wichtige Fragen stellen. Wo möchte ich hinziehen? Spielt die Umgebung eine entscheidende Rolle oder ist mir das gleichgültig? Ist es mir wichtig, dass meine Wohnung nah an der Arbeit liegt und verzichte ich dafür auf andere Kriterien? Wie viel Geld steht mir zur Verfügung? Kann ich mir eine eigene Wohnung überhaupt leisten oder wäre es günstiger ein WG-Zimmer zu mieten oder in ein Studentenwohnheim zu ziehen? Eine Wohnung mit Maklerprovision, steckt das in meinem Budget?

Erst wenn man sich diesen Fragen stellt, kann die Wohnungssuche losgehen. Wer jetzt denkt: Das ist doch leicht! Einfach im Internet gesucht oder bei der örtlichen Wohngenossenschaft nachgefragt und schon kann die Besichtigungstour starten, der irrt sich.

Wenn ein Umzug geplant ist, sollte man sich frühzeitig über das Internet oder bei örtlichen Vermietern oder Wohngenossenschaften informieren und sich für eine Wohnung bewerben. Der Vermieter vereinbart dann entweder einen Einzeltermin oder einen Sammeltermin, bei dem mehrere Interessenten gleichzeitig zur Besichtigung der Wohnung erscheinen. Da der Wettbewerb um bezahlbare Wohnungen in den meisten Städten enorm hoch ist, sollte man grundsätzlich einige Monate einplanen, um das Passende zu finden.

Wichtige Dokumente, die bei  der Wohnungsbesichtigung auf keinen Fall fehlen sollten

Eine aktuelle Schufa-Auskunft gibt Einblick in die eigene Kreditfähigkeit und kann bei der Schufa online oder per Post sowie in ausgewählten Bank- und Kreditinstituten angefordert werden. Obligatorisch ist auch eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Zudem bestehen einige Vermieter auf eine Mietausfallbürgschaft der Eltern oder Angehörigen, die dann in Kraft tritt, wenn man selbst verhindert ist die Miete zu zahlen. In diesem Falle bürgen damit die Eltern oder Angehörige und übernehmen die Kosten der Miete, um dem Vermieter zu garantieren, dass es zu keinen Zahlungsrückständen kommt.

Gerade wenn man das Pech hat und zu einem Sammeltermin mit vielen anderen Interessenten eingeladen wird, ist die Vollständigkeit dieser Unterlagen Voraussetzung, um überhaupt in die engere Auswahl zu gelangen. Denn die Aussicht bei 20 oder mehr Interessenten der Glückliche zu sein, der den Mietvertrag unterschreiben darf, ist äußerst gering.

Man sollte immer bedenken, dass man für jede Wohnung entweder eine Kaution oder Genossenschaftsanteile meistens in Höhe von mehreren Hundert bis Tausend Euro zahlen muss. Jedoch ist es meistens, gerade bei Jugendlichen, möglich, diese hohen Summen in Raten über mehrere Monate bis Jahre abzustottern.

Wie funktioniert die Ummeldung und bei wem muss ich über meinen Auszug Bescheid geben?

Nachdem man umgezogen ist, muss man sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt, die meist in Form von Bürgerämtern existieren, melden. Dies sollte spätestens 1-2 Wochen nach dem Umzug stattfinden, da es sonst zu  Verwarn-oder Bußgeldern kommen kann.
Wichtig ist es außerdem seinen Arbeitgeber (oder Universität, Ausbildungsstätte), seine Krankenkasse sowie das Finanz- und Arbeitsamt über den Umzug zu informieren.
Weitere wichtige Einrichtungen bei denen man sich gegebenenfalls ummelden muss, finden Sie hier.

Doch ist es überhaupt sinnvoll sich so schnell für eine eigene Wohnung zu entscheiden?

Nach der Schule stehen alle Jugendlichen an einem Scheideweg hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft. Manche entscheiden sich nach der Schule dafür, zunächst die Welt zu erkunden und engagieren sich in freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahren rund um den Globus. Andere beginnen ihre Traumausbildung oder ihr Traumstudium und wieder andere, haben noch überhaupt keine Ahnung in welche Berufsrichtung es gehen soll und versuchen sich mithilfe von Praktika und Nebenjobs auszuprobieren.

Die Möglichkeiten zur Berufsfindung für Jugendliche sind heutzutage immens. Deshalb entscheiden viele während oder nach dem Studium oder der Ausbildung sich umzuorientieren und eine andere berufliche Zukunft einzuschlagen. Genau aus diesem Grund der persönlichen, individuellen Entfaltung, empfiehlt es sich, nicht zu überstürzt aus dem Elternhaus auszuziehen und sich zunächst einen routinierten Arbeitsalltag zu schaffen.

Denn die Voraussetzung für einen Umzug ist ein geregeltes Einkommen. Man möchte sich ja schließlich sorgenfrei und mit Spaß ins Abenteuer ‚Eigene Wohnung‘ stürzen und nicht jeden Cent umdrehen müssen. Grundsätzlich gilt dies natürlich nur für Jugendliche mit einem intakten Familienleben.

Während der Ausbildung oder des Studiums ausziehen, welche Möglichkeiten des Geld- oder Mietzuschusses habe ich?

Ist ein Auszug aus familiären Gründen sinnvoll oder gar notwendig, gibt es die Möglichkeit BAföG für Studenten oder die Berufsausbildungsbeihilfe BAB für Auszubildende zu beantragen. Alle notwendigen Informationen erhält man im zuständigen Amt für Ausbildungsförderung für BAföG oder in der zuständigen Bundesagentur für Arbeit für BAB. Jugendliche bis maximal 25 Jahre haben außerdem das Recht, einen Antrag auf die Auszahlung ihres anteiligen Kindergeldes zu stellen. Informationen hierzu findet man bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit bei der zuständigen Behörde des Wohnortes Wohngeld zu beantragen. Achtung! Wer sich dazu entschieden hat eine WG zu beziehen oder zu gründen, sollte wissen, dass pro Wohnung jeweils nur eine Person Wohngeld beantragen darf. Bei Antragstellung bedarf es also zuvor der Absprache und Zustimmung der Mitbewohner.

Als Student gibt es die Möglichkeit in sogenannten Studentenwohnheimen unterzukommen, in denen man während des Studiums kostengünstig, meist in kleinen Einzelzimmern oder in Wohngemeinschaften, wohnen kann. Die Handhabung und Preise dieser Studentenwohnheime sind jedoch von Ort zu Ort variabel.

Verwandte Artikel

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Zurück nach oben