Transferleistungen für Familien

Finanzierung

Transferleistungen für Familien

Singles bzw. Haushalte ohne Kind genießen im Vergleich zu Familien finanziell einige Vorteile. Es geht hier weniger um finanzielle Hilfen, sondern die Tatsache, dass Kinder ein Kostenfaktor sind. Parallel erhalten Familien sogenannte Transferleistungen.

Beginnend mit dem notwendigen Wohnraum, der gerade in den letzten Jahren zunehmend teurer wird über Baby- und Kinderbekleidung, die ersten Vereinsmitgliedschaften, Klassenfahrten usw. Wie teuer ein Kind ist, haben Statistiker in der Vergangenheit berechnet. In einer Untersuchung kommt zum Beispiel das Statistische Bundesamt auf bis zu 593 Euro im Monat. Damit muss eine Familie innerhalb von 10 Jahren mehr als 71.000 Euro in die Hand nehmen. Und viele Kinder leben bis zum 18. Lebensjahr – teils auch länger – bei den Eltern, so dass Kinder ein Kostenfaktor sind.

Beginnend mit dem notwendigen Wohnraum, der gerade in den letzten Jahren zunehmend teurer wird über Baby- und Kinderbekleidung, die ersten Vereinsmitgliedschaften, Klassenfahrten usw. Wie teuer ein Kind ist, haben Statistiker in der Vergangenheit berechnet. In einer Untersuchung kommt zum Beispiel das Statistische Bundesamt auf bis zu 593 Euro im Monat. Damit muss eine Familie innerhalb von 10 Jahren mehr als 71.000 Euro in die Hand nehmen. Und viele Kinder leben bis zum 18. Lebensjahr – teils auch länger – bei den Eltern.

Seit Jahren schreibt sich die Politik auf die Fahnen, Familien besonders zu unterstützen. Wird die Gesetzgebung diesem Anspruch gerecht? Grundsätzlich müssen an diesem Punkt verschiedene Maßnahmen unterschieden werden. Auf der einen Seite haben Familien die Chance, spezielle Förderungen – etwa im Bereich der Altersvorsorge oder bei Baukrediten – in Anspruch zu nehmen. Parallel erhalten Familien sogenannte Transferleistungen. Hierbei handelt es sich um Geldleistungen, finanziert durch Bund oder Länder, die an keine Gegenleistung geknüpft sind. Wie sehen die Leistungen im Einzelnen aus?

Kindergeld: An Eltern ausgezahlte Transferleistung

Kindergeld ist eine Transferleistung im engeren Sinn. Hintergrund: Die Leistung wird an Eltern/Erziehungsberechtigte monatlich von der zuständigen Stelle ausgezahlt. Welche Familienkasse zuständig ist, richtet sich nach dem Beschäftigungsverhältnis. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen wird Kindergeld entweder basierend auf dem Einkommenssteuergesetz gezahlt oder nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Welche Rechtsverordnung greift, richtet sich nach der Steuerpflicht – also ob unbeschränkt steuerpflichtig oder nicht. Letzteres kann etwa bei einer Entsendung ins Ausland der Fall sein. Im Einkommenssteuergesetz wird der Bezug unter anderem über §§ 62 ff. EStG geregelt. Wer erhält das Kindergeld? Gerade ältere Kinder sind mitunter der Ansicht, ihnen stehe das Kindergeld zu. Allerdings ist dies falsch, da immer die Eltern vorrangig anspruchsberechtigt sind. Ein Kind kann die Leistung für sich selbst nur in Anspruch nehmen, wenn beide Eltern verstorben sind oder deren Aufenthalt unbekannt ist.

Die Höhe des Kindergelds

Kindergeld wird immer für jeweils ein Kind gezahlt. Heißt: Eltern mit drei Kindern haben also Anspruch auf jeweils drei Kindergeldzahlungen. Nach § 66 Abs. 1 EStG werden für die ersten beiden Kinder je 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind 225 Euro und jedes weitere Kind im Haushalt 250 Euro gezahlt. Somit würde der Beispielhaushalt 663 Euro Kindergeld erhalten.

Wichtig: Kinder werden grundsätzlich nur innerhalb bestimmter Altersgrenzen berücksichtigt, und zwar:

  • generell bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bei Erwerbslosigkeit
  • bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei Ausbildung/Studium

Sofern Kinder mit Behinderung nicht in der Lage zur Unterhaltssicherung sind, gilt der Kindergeldanspruch zeitlich unbegrenzt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag haben das Ziel einer Freistellung des kindlichen Existenzminimums. Der Kinderfreibetrag greift direkt in der Einkommenssteuererklärung – mit 8.388 Euro je Kind (Stand 2021). Da beide Leistungen das gleiche Ziel verfolgen, werden sie im Zuge der Einkommenssteuererklärung miteinander verrechnet. Heißt: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch.

Die sich hieraus ergebende bessere Variante kommt letztlich zur Anwendung. Als Faustregel gilt, dass Familien aus den unteren bzw. im mittleren Einkommenssegment in der Regel eher vom monatlich ausgezahlten Kindergeld profitieren. Höhere Einkommen haben mehr Vorteile vom Kinderfreibetrag.

Elterngeld und das Elterngeld plus

Elterngeld kann für ab Januar 2007 geborene Kinder bezogen werden. Mit dessen Einführung verfolgt die Politik das Ziel, Familien aktiv zu fördern. Hintergrund: In den Jahren bis 2009 ist die Zahl der Geburten stark zurückgegangen. Experten führten diesen Trend auch auf den zunehmenden finanziellen Druck zurück. Das Elterngeld – sowie das später eingeführte Elterngeld plus – sollen erreichen, dass Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt finanziell abgesichert bleiben.

Elterngeld kann für ab Januar 2007 geborene Kinder bezogen werden. Mit dessen Einführung verfolgt die Politik das Ziel, Familien aktiv zu fördern.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich müssen, damit die Transferleistung in Anspruch genommen werden kann, einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Kind und Anspruchsberechtigte teilen einen Haushalt
  • Kind wird selbst betreut
  • Erwerbstätigkeit wird mindestens nicht voll ausgeübt

Tipp: Das nach § 1 Abs. 1 BEEG geltende Betreuungsgebot heißt nicht, dass ein Kind ausschließlich von den Eltern betreut werden muss. Der Nachwuchs kann durchaus stundenweise durch andere Personen oder die Kita betreut werden.

Bezüglich der Bezugsdauer ist das Elterngeld auf insgesamt 14 Lebensmonate ausgelegt. Heißt: Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Elterngeld beziehen, die restlichen beiden Monate entfallen auf das andere Elternteil. Wichtig: Alleinerziehende sind nicht an diese Regelung gebunden. In diesem Fall kann das erziehende Elternteil die vollen 14 Monate Elterngeld für sich in Anspruch nehmen.

Etwas anders verhält sich die Situation beim Elterngeld plus. Diese Leistung kann für Kinder ab Juli 2015 in Anspruch genommen werden – und sieht eine Streckung des Bezugszeitraums vor. Eltern können damit die Dauer des Elterngeldbezugs verdoppeln. Aber: In Kauf genommen werden muss an diesem Punkt eine Halbierung des Elterngelds. Allerdings vereinfacht diese Konstellation den Wiedereinstieg in den Beruf auf Basis einer Teilzeittätigkeit.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Grundsätzlich wird Elterngeld berechnet auf Basis des Einkommens , welches Antragsteller vor der Geburt des Kindes erzielen. Achtung: Einkünfte von mehr als 250.000 Euro schließen (bei zwei Elternteilen 500.000 Euro) schließen vom Elterngeld aus.

Grundsätzlich wird Elterngeld auf Basis des Einkommens berechnet, welches Antragsteller vor der Geburt des Kindes erzielen.

Maximal wird für Elterngeld 1.800 Euro pro Monat gezahlt, was einem Einkommen von rund 2.770 Euro entspricht.

Weitere Transferleistungen wie Wohngeld und BAföG

Elterngeld und Kindergeld sind zwei Beispiele dafür, wie Familien finanziell gefördert werden. Über diese Transferleistungen hinaus existieren weitere Hilfen. Ein Beispiel hierfür ist Wohngeld, welches gerade Haushalten mit niedrigen Einkommen das Tragen der Miete erleichtern soll. Für die Berechnung des Wohngeldanspruchs spielt nicht nur das tatsächliche Einkommen, sondern die Größe des Haushalts eine Rolle. Sprich: Eine Familie mit mehreren Kindern hat – bei gleichem Einkommen – einen höheren Anspruch auf Wohngeld als ein Haushalt mit einem oder keinem Kind.

Eine weitere Transferleistung ist – zumindest teilweise – BAföG. Letzteres steht zwar nicht den Eltern zur Verfügung. Letztlich stellt es aber indirekt eine Familienförderung dar, da durch die Ausbildungshilfe Familien finanziell entlastet werden. Sprich: Der Nachwuchs kann den Bedarf – etwa während des Studiums – selbst decken und ist nicht auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Sofern BAföG-berechtigte Auszubildende selbst Kinder erziehen, beinhaltet die Ausbildungshilfe einen Betreuungszuschlag, der als Zuschuss gewährt wird.

Fazit: Familien werden finanziell gefördert

Familienförderung steht bei Politikern – gerade in Wahljahren – immer ganz oben auf der Liste. Danach, so der Eindruck, sind die Versprechen schnell wieder vergessen. Bleibt die Förderung der Familien auf der Strecke? Grundsätzlich existiert mit Leistungen wie dem Elterngeld, dem Kindergeld, Zuschüssen beim BAföG für Erziehende oder Wohngeld und Hilfen für die Kinderbetreuung durchaus finanzielle Unterstützung für Familien. Aus Sicht der Betroffenen wird mitunter aber immer noch zu wenig getan – wenn es zum Beispiel um Bildung und Teilhabe am Leben für Kinder aus unteren Einkommensgruppen geht. Höhere Leistungen sind am Ende aber nur eine Seite der Medaille. Mitunter fehlt es schlicht am Wissen, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.

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