Familienpolitik
Familien: Das ändert sich 2009

Neben der Einführung des Gesundheitsfonds und der Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer gelten ab 2009 einige Regelungen, von denen speziell Familien mit Kindern profitieren sollen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird von derzeit 154 Euro auf 164 Euro angehoben. Für das dritte Kind gibt es künftig 170 Euro statt wie bisher 154, für das vierte und jedes weitere Kind steigt der Satz von 179 auf 195 Euro.
Der Kinderfreibetrag, also die Anrechnung des Existensminimums des Kindes auf die Einkommenssteuer, steigt pro Kind von bisher 3.648 Euro auf 3.840 Euro pro Elternteil.
Zuschuss zu Schulmaterialien
Schulpflichtige Kinder aus Familien, die Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung beziehen, erhalten jeweils zum Beginn des Schuljahres 100 Euro für Schulmaterialen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der zehnten Klasse.
Elterngeld und Elternzeit
Die Mindestbezugszeit des Elterngeldes ist auf zwei Monate vereinheitlicht worden, wodurch besonders Väter stärker in die Pflicht genommen werden.
Zudem können nun auch Großeltern Elternzeit beantragen. Damit sollen vor allem minderjährige oder junge volljährige Eltern unterstützt werden, die sich selbst noch in der beruflichen Ausbildung befinden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten können einheitlich mit 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kann eine Steuerersparnis von bis zu 4000 Euro erzielt werden, Minijobs können mit bis zu 510 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Neben Haushaltshilfen gilt diese Regelung auch für Aufwendungen für die Kinderbetreuung und Pflege.
Mehr Wohngeld
Das Wohngeld erhöht sich für Familien mit geringem Einkommen von 90 Euro auf 140 Euro - also um etwa 60 Prozent. Bei der Berechnung dieses Mietzuschusses werden nun auch die Heizkosten berücksichtigt. Da sie in der letzten Zeit immer wieder gestiegen sind, erhalten Wohngeldempfänger rückwirkend für das vierte Jahresquartal des letzten Jahres einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss.
Dieser Zuschuss richtet sich nach der Größe der Familie. Bei einem Haushalt mit einer Person werden 100 Euro und bei zwei Personen 130 Euro gezahlt. Dazu kommen für jede weitere Person 25 Euro. Der Heizkosten-Zuschuss soll zusammen mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühling 2009 ausgezahlt werden. Das Wohngeld wird zu Beginn des Jahres automatisch neu berechnet, muss also nicht extra beantragt werden.
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verspricht mehr Betreuungsplätze
Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll bis 2013 jedes dritte Kind, das jünger als drei Jahre ist, in eine Kindertagesstätte gehen können oder bei einer Tagesmutter betreut werden. In diesem Zusammenhang ist der rechtliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz auf Arbeit suchende Eltern ausgeweitet worden.
Die Pendlerpauschale bleibt bestehen
Nach dem derzeit geltenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann momentan die gesamte Strecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Im ersten Drittel des neuen Jahres werden die Beträge für die Jahre 2007 und 2008 automatisch rückwirkend ausgezahlt. Dazu müssen keine Anträge gestellt werden.

Kommentare
pitbull0
am 09. 2009-01-09 2009 um 13:18 Uhr
Endlich mal eine Seite mit Berichten, die einem wirklich weiterhilft und nicht um den heissen Brei drum herum redet.
Eigenen Kommentar schreiben:
Familienvorsorge
Schlagzeilen
Ausbildungsversicherungen
Höhere finanzielle Unterstützung und bessere Schwangerenberatung
Schuldnerberatung
Privatinsolvenz
Überschuldung








