Familienförderung

Was kommt nach dem Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig – zumindest in seiner bisherigen Form. Der Streit um „Wahlfreiheit“ und „Herdprämie“ beginnt damit von vorn. Zu einer Lösung für die Probleme der Familienpolitik führt das alles nicht.

Nach nicht einmal drei Jahren ist das Betreuungsgeld schon wieder Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass das Betreuungsgeld als vom Bund in Auftrag gegebene Leistung für Familien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter befanden, dass die Bundesländer und nicht der Bund für Familienleistungen zuständig seien.

Ob das Betreuungsgeld in anderer Form eine Zukunft haben wird, muss sich nun zeigen. Einzelne Bundesländer wie Bayern, dessen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Einführung der heftig umstrittenen Leistung gegen große Widerstände vorangetrieben hat, wollen grundsätzlich daran festhalten. Allerdings ist noch unklar, wie und vor allem von wem es in diesem Fall finanziert werden soll. Aus einigen SPD-regierten Bundesländern sowie von Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD), allesamt Gegner des Betreuungsgeldes, kommt die Forderung, die frei gewordenen Mittel in den Ausbau von KiTa- und Krippenplätzen zu investieren.

Der Streit um „Wahlfreiheit“ und „Herdprämie“ beginnt von vorn

Damit entbrennt der Streit von neuem, der schon die Einführung des Betreuungsgeldes begleitet hat: Die Frage, ob unter dreijährige Kinder zu Hause betreut werden sollen oder in KiTa oder Krippe besser aufgehoben sind. Eltern sollen die „Wahlfreiheit“ haben, ihre Kinder nicht in die KiTa zu geben, sagen die Befürworter des Betreuungsgeldes. Es sei zudem nur gerecht, die daheim erbrachte Kinderbetreuung auch finanziell zu würdigen.

Die „Wahlfreiheit“ sei in vielen Regionen gar nicht gegeben, weil es dort eben nicht genügend Krippenplätze gebe, halten die Gegner dagegen. Sie nennen das Betreuungsgeld „Herdprämie“, weil es mit seiner einkommensunabhängigen Auszahlung von 150 Euro pro Kind falsche Anreize setze. Es verführe als einerseits Familien, die Leistung in Anspruch zu nehmen, deren Kinder am meisten von der Frühförderung in der KiTa profitieren würden. Andererseits führe es zu einem Mitnahmeeffekt in Familien mit einem starken Einkommen, die auf dieses Geld gar nicht angewiesen seien.

Familienleistungen – viel Geld, wenig Effekt?

In der Tat ist das Betreuungsgeld nur eine Maßnahme von vielen, die der Staat in den vergangenen Jahren zur Unterstützung von Familien angeschoben hat. Ob Elternzeit, Elterngeld oder ElterngeldPlus – vordergründig ging es immer um die Frage, wie jungen Menschen am Beginn ihres Berufslebens die Gründung einer Familie erleichtert und ihnen gleichzeitig mehr finanzielle Sicherheit gegeben werden kann.

Dahinter steht in wechselnden Regierungskoalitionen – neben einer weitgehend unverblümten Klientelpolitik – auch der Glaube, der Staat könnte durch diese Maßnahmen tatsächlich den demographischen Wandel in diesem Land steuern. Auf die Geburtenrate in Deutschland hat sich das bislang allerdings nicht ausgewirkt. Sie ist die niedrigste weltweit.

Familienpolitik ist Arbeitsmarktpolitik

So bleibt die Befürchtung, dass in Form der bestehenden Familienleistungen beträchtliche Summen am eigentlichen Problem vorbeidirigiert werden. Geld zeugt offenbar keine Kinder und die vergleichsweise geringen Summen, die tatsächlich bei den Familien ankommen, spielen für die meisten Menschen bei der Entscheidung für oder gegen Kinder, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle.

Vielleicht wäre es sinnvoller, im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik stärker in den Arbeitsmarkt einzugreifen anstatt mit der bislang betriebenen Umverteilungspolitik fortzufahren, bei der ja immer auch bestimmte Gruppen benachteiligt werden – beispielsweise Alleinerziehende beim Elterngeld. Nur die Perspektive, über den eigenen Job dauerhaft eine Familie ernähren zu können, schafft Sicherheit für Menschen mit Kinderwunsch, unabhängig von der konkreten Verdienstsituation. Das wäre dann auch eine echte Wahlfreiheit.

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